Erweiterung einer bestehenden Wohnung in der Lindenstr. 29, Fl. Nr. 1056/6
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Laut Herrn Schuster soll auf dem Grundstück Lindenstr. 29 (Fl. Nr. 1056/6) mit einer zusätzlichen Grundfläche von 7,26 x 4,20 m und eine Dachhöhe von 6,10 m ein zweistöckiger Anbau mit Flachdach entstehen, der 94,39 m² Wohnraum schafft. Die derzeit dort bestehende Wohnung von ca. 33 m² über der Garage wird in den neuen Wohnraum integriert.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Gemäß § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich problemlos in die nähere Umgebung ein. Die Überbauung des Grundstücks kann in der vorliegenden Form hingenommen werden, insbesondere auch unter dem Aspekt der Innenraumverdichtung. Die Grundstücke in der Nachbarschaft weisen zum Teil einen höheren Versiegelungsgrad auf, sodass die vorgelegte Planung akzeptiert werden kann.
Die notwendigen sechs Stellplätze nach der Stellplatzsatzung sind mit der Garage und auf dem Freigelände nachgewiesen. Die Abstandsflächen zu den Nachbarn werden eingehalten. Die Erschließung ist gesichert.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
Um 19:15 Uhr fällt während der Präsentation des Lageplanes der Beamer aus. Die Räte werden gebeten, die Anlagen zum Beschlussvorschlag ihren iPads zu entnehmen.
GR Dr. Zimmer bezweifelt, dass der Weg zur Haustüre begehbar ist, wenn Stellplatz Nr. 3 belegt ist.
Sachbearbeiter Schuster hat die Situation vor Ort geprüft und festgestellt, dass dies möglich ist. Der Abstand von der Garagenwand zur äußeren Begrenzung des Stellplatzes beträgt mehr als 3 Meter. Bei einem durchschnittlich breiten Pkw ist ausreichend Platz, an diesem vorbeizugehen.
GR Rotter fragt sich, wie sich das Landratsamt gegenüber dem geplanten Flachdach verhält und betont, selbst kein Problem damit zu haben.
In der näheren Umgebung befindet sich kein Flachdach, fügt GR Utz hinzu.
Herr Schaller sieht dennoch kein Hindernis.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Erweiterung einer bestehenden Wohnung in der Lindenstr. 29 (Fl. Nr. 1056/6) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2021 11:18 Uhr