Erweiterung eines Balkones mit Errichtung einer Außentreppe in der Gaisbergstr. 21, Fl. Nr. 735
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schuster trägt vor, für das bestehende Bauernhaus in der Gaisbergstr. 21, Fl. Nr. 735 soll der Balkon an der Vorderseite des Hauses durch eine ein Meter tiefe Erweiterung auf einer Hausseite um 7,5 m² vergrößert und eine umlaufende Zugangstreppe an das östliche Hauseck gebaut werden.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB. Beim vorliegenden Bauantrag handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben, welches zugelassen werden kann, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass diese Voraussetzung zutrifft und insbesondere der Denkmalschutz nicht beeinträchtigt wird.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Erweiterung des Balkons und Errichtung einer Außentreppe an der Wiederkehr des bestehenden Bauernhauses auf dem Grundstück Gaisbergstr. 21 (Fl. Nr. 735) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2021 11:18 Uhr