Gewerbeentwicklung Urwies - Umsiedlung der Firma Obst Maier; hier: Information über aktuellen Sachstand und Entscheidung über weiteres Vorgehen, Aufstellungsbeschluss Bauleitplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 22.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Piding (Gemeinde Piding) 2. Sitzung des Gemeinderates 22.06.2020 ö 4

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, folgenden Beschluss vom 11.11.2019 aufzuheben:
Der Gemeinderat nimmt das vorgestellte Konzept zur Ansiedlung der Betriebe Bachfrieder Nutzfahrzeuge GmbH & Co. KG und Maier Früchtegroßhandel GmbH & Co.KG zur Kenntnis. Der Gemeinderat stellt die hierzu erforderliche Einleitung des Bauleitplanverfahrens (Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Aussicht, sobald feststeht, wer für einen etwaigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Vorhabenträger agiert und dieser einen entsprechenden Antrag auf der Basis zwischen ihm und der Gemeinde Piding als abgestimmten Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes stellt. Ein Anspruch auf Aufstellung von Bauleitplänen aufgrund dieses Beschlusses besteht nicht.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Mit "Ja" abgestimmt haben: BM Holzner, GR Geigl, GR Utz, 2. BM Kleinert, GR Steinbrecher, GR Wagner, GR Wieser, GR Leirer, GR Pfannerstill, GR Dr. Mrohs, GR Schmidtmeier, GR, Koch, GR Rotter Mit "Nein" abgestimmt haben: GRätin Schöndorfer, GR Lerach, GRätin Brüderl, GR Brüderl, GRätin d´Heureuse, GR Dr. Zimmer, 3. BMin Wolf, GR Schlindwein

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, für den Bereich zwischen der Staatsstraße und der Bundesautobahn A 8 sowie zwischen dem Zenzenbach- und Wiesbachweg (Grundstücke Fl. Nrn. 908 bis 911) den Flächennutzungsplan zu ändern. Anstatt der bisherigen Darstellung als  „Fläche für die Landwirtschaft“ soll die Darstellung als „Gewerbegebiet“ erfolgen.
Außerdem beschließt der Gemeinderat im Hinblick auf den von der Fa. Maier Holding GmbH gestellten Antrag gem. § 12 Abs. 2 BauGB vom 02.03.2020 für den Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 908 bis 910 sowie einer Teilfläche von Fl. Nr. 950 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. 
Mit dieser Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung der Fa. Maier Holding GmbH (Maier Früchtegroßhandel) in Urwies geschaffen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Mit "Ja" abgestimmt haben: BM Holzner, GR Geigl, GR Utz, 2. BM Kleinert, GR Steinbrecher, GR Wagner, GR Wieser, GR Leirer, GR Pfannerstill, GR Dr. Mrohs, GR Schmidtmeier, GR Koch, GR Rotter MIt "Nein" abgestimmt haben: GRätin Schöndorfer, GR Lerach, GRätin Brüderl, GR Brüderl, GRätin d`Heureuse, GR Dr. Zimmer, 3. BMin Wolf, GR Schlindwein

Datenstand vom 18.07.2022 12:02 Uhr