Errichtung eines Lichtgrabens mit Stützwänden und Außentreppe an ein bestehendes Wohnhaus in der Lena-Christ-Str. 18 (Fl. Nr. 256/69); Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 "Piding-Ost"


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Lena-Christ-Str. 18 (Fl. Nr. 256/69) soll ein Lichtgraben mit Stützwand und Außentreppe errichtet werden, informiert Herr Schuster.
Der im Osten des Hauses entstehende Lichtgraben soll eine zusätzliche Tür ins Kellergeschoß und eine bessere Innenraumbelichtung ermöglichen sowie eine um das nordöstliche Hauseck verlaufende Treppe erhalten. Die tiefste Stelle der Abgrabung würde 2,65 m unter der Geländeoberfläche liegen. Der Lichtgraben soll zum Großteil mit einer 45°-Böschung, ansonsten mit einer vertikalen Stützwand abgeschlossen werden. Die Gesamtfläche für die erforderliche Abgrabung inklusive Böschung beträgt ca. 35 m² und die darin enthaltene, zusätzlich versiegelte Fläche 11,64 m².

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Piding-Ost“, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB. Da der Lichtgraben und die Treppe nach Osten ca. drei Meter außerhalb der Baugrenze liegen, beantragt der Bauherr auch eine Befreiung von dieser Festsetzungen nach §§ 31 Abs. 2 BauGB und 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO.

Eine solche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung dieses allgemeinen Wohngebiets nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der Lichtgraben mit Stützwand und Außentreppe erfüllt diese Bedingungen, vor allem sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, da die Überschreitung der Baugrenzen durch dieses geringfügige Vorhaben nur unterhalb der Geländeoberfläche erfolgt. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 „Piding-Ost“ kann somit erfolgen.

Die Grundflächenzahl wird durch die zusätzlichen 11,64 m² versiegelte Fläche erhöht, liegt mit 0,23 allerdings unter der festgelegten GRZ I gem. Bebauungsplan von 0,25.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 „Piding-Ost“ sowie der Errichtung eines Lichtgrabens mit Stützwänden und Außentreppe in der Lena-Christ-Str. 18 (Fl.Nr. 256/69) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2021 11:21 Uhr