Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garage und Carport in der Roseggerstr. 16 (Fl. Nr. 256/9)


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2021 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt Herrn Schaller als Vertreter für Herrn Schuster, der sich im Krankenstand befindet.

Auf dem Grundstück Roseggerstr. 16 (Fl. Nr. 256/9) soll das bestehende Gebäude abgerissen werden und ein neues Mehrfamilienhaus mit Garage und Carport entstehen, berichtet Herr Schaller.
Das Gebäude hat eine Grundfläche von 184,22 m² und schafft 381,87 m² Wohnraum, aufgeteilt in vier Wohnungen. Das Haus hat einen First mit Ost-West-Ausrichtung, einen Quergiebel nach Süden, zwei Vollgeschosse sowie ein ausgebautes Dachgeschoss und eine Firsthöhe von 9,66 m.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich problemlos in die nähere Umgebung ein: Die Höhe des Gebäudes ist akzeptabel, in der näheren Umgebung stehen Häuser mit vergleichbaren Höhen und Versiegelungsgraden. Somit kann die vorgelegte Planung, insbesondere auch unter dem Aspekt der Innenverdichtung, akzeptiert werden.

Die notwendigen acht Stellplätze nach der Stellplatzsatzung sind mit Doppelgarage, Doppelcarport und vier weiteren Stellplätzen nachgewiesen. Die Erschließung ist gesichert. Die Abstandsflächen werden eingehalten.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Diskussionsverlauf

GR Rotter hält die Stellplätze für knapp bemessen – ein immer wiederkehrendes Problem.
Herr Schaller gibt zu, die Situation ist sicher nicht optimal, aber akzeptabel. Er weist hin auf den allgemeinen Wunsch, Wohnraum zu schaffen. Die vorgeschriebenen 2,50 Meter in der Breite pro Stellplatz sind erreicht.
Vorgeschrieben sind mindestens 2,30 Meter, korrigiert GR Dr. Zimmer. Wo enden die 2,30 Meter bei den Stellplätzen Nr. 3 und 5, möchte er wissen. Hier an der Straße entlang wird für die Stellplatzfläche die maximale Versiegelung erreicht. Es bleibt kein Platz mehr für eine Grünfläche.
GR Koch wirft die Frage auf, ob die Parkplätze 4 und 6 überhaupt angefahren werden können, wenn die Plätze 3 und 5 belegt sind.
Herr Schaller misst nach und stellt fest, ein Stellplatz erreicht nur eine Breite von 2,10 Meter. Das ist nicht in Ordnung. Auf Nachfrage von GR Dr. Zimmer räumt er ein, die Stellplätze sind somit nicht nachgewiesen.
GR Dr. Zimmer wird nicht zustimmen. Er kritisiert die Darstellung im Sachverhalt, wonach alle Stellplätze nachgewiesen sind.

BM Holzner schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und mit dem Sachbearbeiter Herrn Schuster sowie dem Antragsteller abzuklären. Dagegen folgen aus dem Gremium keine Einwände. Für das Protokoll lässt BM Holzner festhalten, es erfolgt keine Abstimmung über diesen TOP.

GR Rotter schiebt nach, Probleme würden sich auch beim Schneeräumen ergeben. Mehr Platz wäre vorteilhaft.


 

Datenstand vom 26.05.2021 11:26 Uhr