BM Holzner informiert das Gremium über die mehrfachen Telefonate heute Nachmittag mit dem Landratsamt Berchtesgadener Land und der Antragstellerin. Er trägt vor, von Seiten der Gemeinde wird das Verfahren nicht als Freistellungsverfahren „durchgewunken“ werden können. Die weitere Entwicklung muss abgewartet werden.
Für GR Dr. Zimmer und 2. BM Kleinert melden sich mit dem Hinweis, dies gehe ihnen zu schnell.
2.BM Kleinert beruft sich auf die umfangreichen Diskussionen in der Vorbesprechung und verlangt eine Begründung.
Herr Schuster führt aus, aufgrund der Dynamik in dieser Sache ist der Sachverhalt der Einladung nicht mehr aktuell.
Der Bauamtsleiter verliest den Sachverhalt der Einladung, wonach für das Parkhaus in der Lattenbergstr. 2a (Fl. Nr. 317, 317/2) neue Bauunterlagen eingereicht wurden. Dabei hat sich die bisher vorgesehene Grundfläche vergrößert, die Parkgarage selbst wächst von 69,4 x 34,3 m auf 101,02 x 34,73 m. Dafür entfallen ein externes Treppenhaus sowie das Sozialgebäude, die Wand- und die Firsthöhe sinken um ca. einen Meter.
Es werden weiterhin alle Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten, ein Freistellungsverfahren kann daher durchgeführt werden.
Die GRZ I steigt auf 0,46 (bisher 0,34), die GRZ II sinkt auf 0,7 (bisher 0,72) bei maximal erlaubten 0,5 bzw. 0,8.
Gründe für die Vergrößerung sind zum einen der bisher sowohl planerisch als auch in der Umsetzung komplizierte Eigenbau aus Stahl und Beton, dem man jetzt mit der Einbindung eines Systemherstellers beikommt. Zum anderen werden die unpraktikablen Halbgeschosse für PKW durch Vollgeschosse ersetzt.
Hinzu kommt die Zukunftsplanung, welche durch ein zu eng gefasstes Parkhaus beeinträchtigt wäre. (Ende des Sachverhalts laut Einladung).
Herr Schuster vergleicht anhand der Sitzungsvorlagen die Ausmaße des zuvor geplanten Parkhauses mit den nun eingereichten Plänen für ein neues Parkgebäude.
BM Holzner berichtet über die in den letzten Tagen mehrfach geführten Telefonate mit dem Landratsamt und dem daraus resultierenden Ergebnis: Die vorliegenden Pläne sind nicht mit diesem abgesprochen worden. Es empfiehlt der Gemeinde, das Freistellungsverfahren abzulehnen und ein Bauantragsverfahren zu fordern. Formfehler und andere Unstimmigkeiten liegen vor. Ein entsprechendes Schreiben erhält die Vertreterin der Milchwerke form- und firstgerecht noch heute.
GR Lerach verlangt die Offenlegung der Gründe, die konkret gegen ein Freistellungsverfahren sprechen.
Die Dachüberstände überschreiten mehrfach die Baugrenzen, so BM Holzner. Der dazu erforderliche Antrag, der zu einer Genehmigung durch das LRA führt, ist nicht gestellt. Zudem müssen weitere Punkte geprüft werden.
Nach Art. 58 der BayBO darf die Gemeinde ein Freistellungsverfahren ablehnen, ohne zu begründen, auch dann, wenn sich der Antrag im Rahmen eines Bebauungsplans bewegt, hebt Herr Schuster hervor. Beim ersten Antrag war das Landratsamt eingebunden, im Gegensatz zu dem jetzigen Antrag, der eine deutliche Zunahme der Bebauung bis zu 35 % (je nach Maßzahl) vorsieht. Die jetzt vorgenommene Ablehnung stützt sich auf die Empfehlung des Landratsamts.
GR Lerach erkundigt sich wegen der einzuhaltenden Frist.
Die Frist zur Ablehnung eines Freistellungsverfahrens beträgt vier Wochen, erläutert der Bauamtsleiter und konkretisiert, heute ist der letzte Tag dieser Frist.
2. BM Kleinert äußert sein Missfallen darüber, erst jetzt – bei Fristablauf - den neuen Stand zu erfahren bzw. in der Vorbesprechung das Falsche diskutiert zu haben. Im April 2019 wurde der Bebauungsplan verabschiedet. In der Vorbesprechung am letzten Mittwoch hieß es, die neuen Planungen bewegen sich innerhalb dieses Regelwerks. War diese Aussage richtig, fragt GR Kleinert nach.
Herr Schuster bestätigt seine Aussage in der Besprechung an besagtem Mittwoch, die damals dem aktuellen Stand entsprach.
Die geplante Länge von 70 Metern ändert sich nun auf 100 Meter. Das Vorhaben bewegt sich laut Aussage von letztem Mittwoch innerhalb der gesetzlichen Regeln, wiederholt 2. BM Kleinert und geht davon aus, dass die Dachvorstände doch nicht den Vorgaben des Bebauungsplans entsprechen. „Dass nun größer und länger gebaut wird, das wollen wir nicht“, so der 2. Bürgermeister. Dennoch kritisiert er die Vorgehensweise, den Antrag erst im letzten Moment abzulehnen. Nicht nur bei Betrieben, auch bei privaten Bauherren sollten Unstimmigkeiten im Vorfeld geklärt werden. Ein Bauherr muss sich auf gemeindliche Beschlüsse verlassen können.
BM Holzner zeigt grundsätzlich Verständnis für diese Meinung. Er betont, erst heute wurde bestätigt, es werde Probleme mit den Dachüberständen geben.
GR Koch erachtet eine Verlängerung von 30 Metern als „keine Kleinigkeit“. Eine detaillierte Prüfung ist berechtigt. Er trägt das Vorgehen der Verwaltung uneingeschränkt mit.
GR Dr. Zimmer erinnert an den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit dem Stimmenverhältnis 10:1. Er hatte gegen die Nutzung dieses großen Grundstücks als Parkplatz gestimmt, schickt er voraus.
Es liegt ein qualifizierter und rechtsgültiger Bebauungsplan vor, der Bauantrag wurde am 20.04.2021 abgegeben, hält GR Dr. Zimmer fest. Eine Überschreitung der Baugrenzen wegen den Dachüberständen lag bereits bei der ersten Planung vor. Nach drei Wochen Prüfung und entgegen der Vorbesprechung sowie dem Sachverhalt der Einladung, wonach alle Grenzen eingehalten sind, wird nun der Antrag überraschend abgelehnt. Dies ist nicht nachvollziehbar. Am letzten Tag der Frist das Freistellungsverfahren abzulehnen, bezeichnet er als „unglaublich“, auch gegenüber dem Gremium, das bei dieser Entscheidung nicht involviert war. Er moniert zudem, dass der Sachverhalt nur unter „Verschiedenes“ abgehandelt wird.
Die Frage von GR Dr. Zimmer nach dem weiteren Verfahren bzw. Zeitplan, kann BM Holzner nicht beantworten. „Wir lehnen das Vorhaben nicht wegen der Größe ab, vielmehr kann es nicht im Freistellungsverfahren weitergeleitet werden“, so der Bürgermeister.
Für GR Dr. Zimmer ist es wichtig festzuhalten, nicht der Bauausschuss, sondern der Bürgermeister lehnt ab. Der Bauausschuss ist nicht gefragt worden, es wurde keine Diskussion mit den Räten geführt.
Das Landratsamt würde den Bau morgen einstellen, wenn die Gemeinde das Freistellungsverfahren akzeptiert, verteidigt BM Holzner das Vorgehen der Verwaltung.
Herr Schuster schaltet sich ein mit der Bitte, sachlich zu bleiben. Ihm ist es aufgrund seiner nicht geringen Arbeitslast erst in der 18. Kalenderwoche möglich gewesen, den Antrag zu prüfen mit dem Ergebnis, er sei genehmigungsfähig. Bei der gemeinsamen Vorbesprechung in der letzten Woche lagen keine Informationen vor, die dagegengesprochen hätten. Die gestern und heute geführten Telefonate, u. a. mit dem Landratsamt, bzw. die inzwischen im Verfahren eingetretene dynamische Entwicklung sind ursächlich, nach § 58 der Bayerischen Bauordnung ein reguläres Bauantragsverfahren zu verlangen. Es existiert kein rechtlich gesicherter Anspruch auf ein Freistellungsverfahren, unterstreicht der Sachbearbeiter. Die Geschäftsordnung berechtigt den Bürgermeister, die entsprechende Entscheidung zu treffen, fügt er hinzu.
BM Holzner dankt für diese Anmerkung.
Formal mag alles richtig sein, gibt GR Dr. Zimmer zu. Dennoch legt er Wert auf die Feststellung, die Ablehnung erfolgt durch den Bürgermeister und nicht durch den Bauausschuss.
BM Holzner nimmt die Vorlage auf und erklärt in seiner Funktion als Bürgermeister, er lehnt das Freistellungsverfahren ab.
GR Rotter äußert seine Zustimmung zum Vorgehen der Verwaltung und des Bürgermeisters.
GR Lerach treibt die Frage um, ob die Überschreitung der Baugrenzen durch die Dachüberstände tatsächlich so gravierend ist, dass die Milchwerke in ein Baugenehmigungsverfahren gezwungen werden müssen. In Anbetracht der Auswirkung auf das Unternehmen, kommt er zu einem anderen Ergebnis.
Die Gemeinde folgt dem Vorschlag des Landratsamts, rechtfertigt BM Holzner.
Bei der Errichtung eines Bauwerks dieser Größe mitten in Piding sollte kein rechtliches Risiko eingegangen werden, bekräftigt Herr Schuster. Ein größerer Schaden entstünde, wenn zurückgebaut werden müsste.
Bei der letzten Planung lag eine relativ geringe Überschreitung der Baugrenzen durch die Dachüberstände vor, bringt GR Pfannerstill vor und erkundigt sich, ob in der jetzigen Planung weitere Gründe gegen das Freistellungsverfahren vorliegen. Optisch sieht er keine großen Unterschiede.
Das kann Herr Schuster nicht abschließend beantworten.
Auf Nachhaken von GR Koch unterrichtet Herr Schuster, ein neues Freistellungsverfahren ist dem Bauherrn nicht verwehrt. Dazu wurde von Seiten der Gemeinde eine Besprechung zwischen den Milchwerken, dem Landratsamt und der Gemeinde vorgeschlagen.
GR Koch sieht darin ein positives Signal.
Der Bauamtsleiter teilt die Absicht der Verwaltung mit, künftig bei jedem neuen Bebauungsplan die maximale Bebauung vorzustellen, um sich die realen Auswirkungen besser vor Augen führen zu können.
GR Lerach thematisiert die Rechtssicherheit von Bebauungsplänen. Auf die darin verankerten Grundflächenzahlen muss sich ein Bauherr verlassen können.
BM Holzner wiederholt im Folgenden die Gründe, die zur Ablehnung der Freistellungsverfahrens führten.
GR Dr. Zimmer stellt Antrag zur Geschäftsordnung auf Beendigung der Debatte.
BM Holzner nimmt den Antrag zur Kenntnis. Er erteilt GRin Schöndorfer das Wort, die zuvor um das Wort bat.
Verwirrend bezeichnet es GRin Schöndorfer, wenn dem Bauherrn jetzt eine Ablehnung erteilt wird, hingegen im letzten Freistellungsverfahren überragende Dachvorstände akzeptiert wurden.
BM Holzner bringt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Beendigung der Debatte zur Abstimmung.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss gibt dem Antrag auf Geschäftsordnung von GR Dr. Zimmer auf Ende der Diskussion statt.
Abstimmung: JA-Stimmen 11
NEIN-Stimmen 0