Anbau eines Wintergartens und Aufstockung der Garage mit Nutzungsänderung in der Auenstr. 17, Fl. Nr. 675/7


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schuster lässt wissen, auf dem Grundstück Auenstr. 17 (Fl. Nr. 675/7) soll an der Südwestseite des bestehenden Gebäudes ein Wintergarten errichtet werden und die Garage an der Nordwestseite soll eine Nutzungsänderung erfahren sowie für Büroräume aufgestockt werden.
Der Wintergarten hat eine Grundfläche von 20,89 m², welche als zusätzlicher Wohnraum anzurechnen ist. Dazu kommt die Nutzungsänderung von ca. 40 m² als Wohnraum genutzte Garagenräume in Bürofläche und Gewerbebereich sowie die Aufstockung der ehemaligen Garage für zusätzliche ca. 22 m² Büro- bzw. Archivraum.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet (MI). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich dabei problemlos in die nähere Umgebung ein: Die aufgestockte Garage geht in die nördliche Dachhaut des Hauptbaus über und ordnet sich diesem unter. Der Wintergarten ragt nur zu etwas mehr als einem Drittel über den bisherigen Balkon hinaus und ist von der öffentlichen Verkehrsfläche nicht einsehbar.
Der Versiegelungsgrad ändert sich nicht, da die bisherige Terrasse bereits zur GRZ I gerechnet wurde. Die vom Bauamt ermittelte GRZ I liegt bei etwa 0,21.
Somit kann die vorgelegte Planung akzeptiert werden.

Die notwendigen Stellplätze nach der Stellplatzsatzung sind bereits vorhanden. Die Erschließung ist gesichert. Die Abstandsflächen werden eingehalten.

Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Diskussionsverlauf

GR Koch will wissen, wie man in die Garage fahren kann, wenn davor Stellplätze entstehen sollen. Aus der Garage wird Büro- und Gewerbefläche, erklärt Herr Schuster, sodass deren Zufahrt entfällt.

GR Rotter hegt den Verdacht, dass die Bordsteinkante nicht abgesenkt ist. Dies ist notwendig, um die Stellplätze Nrn. 1 und 2 anfahren zu können. Er drängt darauf, dies zu prüfen und weist auf die allgemein schwierige Stellplatzsituation in Piding hin, verstärkt durch Auflösung von Garagen.
Herr Schuster sichert zu, persönlich Inaugenscheinnahme vorzunehmen.
Die bisherigen Stellplätze sind genehmigt, gibt BM Holzner an.
GR Utz pflichtet GR Rotter bei und hält drei Stellplätze für nichtanfahrbar.
Sollte der Gehsteig noch abgesenkt werden müssen, so kann dies im Zuge der laufenden Baustelle in der Auenstraße erfolgen, stellt der Bürgermeister in Aussicht.
 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens und zur Aufstockung einer Garage mit Nutzungsänderung an das bestehende Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Auenstr. 17 (Fl. Nr. 675/7) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2021 12:45 Uhr