BM Holzner zeigt persönliche Beteiligung an.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei BM Holzner die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
BM Holzner nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil und übergibt das Wort an 2. BM Kleinert.
Herr Schuster informiert, auf dem Grundstück Salzburger Straße 10 (Fl. Nr. 35/6) soll das bestehende Wohn- und Geschäftsgebäude umgebaut, saniert und eine Nutzungsänderung vollzogen werden. Dabei soll ein Treppenhaus in einem neuen Quergiebel an- und eine dritte Wohneinheit eingebaut sowie eine Doppelgarage errichtet werden. Zu diesem Bauantrag hat der Bauausschuss in der Sitzung vom 21.09.2021 sein Einvernehmen erteilt.
Im Rahmen der Entkernungsarbeiten sind Bausubstanzmängel aufgetreten, welche nun einen Austausch des Dachs notwendig machen. Dabei soll der First um wenige Zentimeter abgesenkt, die Wandhöhe im Osten um ca. einen Meter und im Westen um ca. 70 cm erhöht sowie die Dachneigung von 34° auf 28°verringert werden, um ein modernes Dach zu erhalten, welches gleichzeitig besser mit dem geplanten Quergiebel harmoniert.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet (MI). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung mit Dachänderung fügt sich in die nähere Umgebung ein: Flachere Dächer finden sich bei allen modernen umgebenden Häusern.
Somit kann die vorgelegte Planung akzeptiert werden.
GRZ, Stellplätze und Erschließung haben sich nicht geändert. Die Abstandsflächen werden weiterhin eingehalten.
Die Prüfung des Änderungsantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.