Antrag auf isolierte Befreiung zum Anbau einer Terrassenüberdachung am Grundstück Carossastr. 7 (Fl. Nr. 48/6)
Daten angezeigt aus Sitzung:
35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Anwesen Carossastraße 7 (Fl. Nr. 48/6) soll in nördlicher Richtung eine Terrassenüberdachung (4,36 m x 2,00 m) errichtet werden.
Das Bauvorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 g BayBO). Da sich das Grundstück jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Franz-von-Kobell Str.“ befindet und die Terrassenüberdachung außerhalb der darin festgesetzten Baugrenzen liegt, ist hier eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.
Wie Frau Burger informiert, kann eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB unter anderem dann erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Da die Baugrenze nur in einem geringfügigen Umfang überschritten wird, die vorgeschriebene GRZ I von 0,25 mit 0,12 eingehalten wird und die Eigentümerin des direkten Nachbargrundstücks in nördlicher Richtung (Fl. Nr. 48/7) dem Vorhaben zugestimmt hat, sind die Voraussetzungen erfüllt.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Franz-von-Kobell-Str.“ zum Anbau einer Terrassenüberdachung am Gebäude auf der Fl. Nr. 48/6 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.05.2023 13:13 Uhr