Aufstellung des Bebauungsplans „Reber“; Frühzeitige Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.08.2023 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Stadtrat der Stadt Bad Reichenhall hat in seiner Sitzung vom 26.05.2020 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Reber“ für die Grundstücke Fl. Nrn. 673/3, 673/6, 673/7, 675 und 678/3 (Reichenhaller Straße 111), jeweils Gemarkung Marzoll, beschlossen.

Gemäß Beschluss vom 25.07.2023 wurde der Geltungsbereich um die Grundstücke Fl. Nrn. 609/1, 609/2 und 611/1, jeweils Gemarkung Marzoll, erweitert.

Als Nachbarkommune wurde die Gemeinde Piding nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis zum 04.09.2023 gebeten.

Die Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Bad Reichenhall unter https://www.stadt-bad-reichen-hall.de/rathaus-online/bauleitplaene/aktuelle-verfahrensbeteiligungen eingesehen werden.

Mit der Erweiterung des bestehenden Betriebs ist auch mit einer Zunahme des LKW-Verkehrs zu rechnen. Die B 20 ist jedoch bereits völlig überlastet und kann keinen weiteren Verkehr mehr aufnehmen. Daher sollte die gemeindliche Zustimmung unter der Voraussetzung erteilt werden, dass auf den vollständigen Ausbau der Anbindung der B 21 an die A 8 gedrängt wird, um somit eine Entlastung der B 20 zu erreichen. 

Diskussionsverlauf

Mehrfach sind wir in den letzten Jahren an die Stadt Bad Reichenhall herangetreten, den Vollanschluss der B 21 an die A 8 zu unterstützen, so BM Holzner. Der Beschlussvorschlag ist dementsprechend formuliert.

2. BM Kleinert begrüßt den Beschlussvorschlag, der den Vollanschluss der B 21 an die A 8 unterstützt. Er regt an, die Betriebsentwicklungen in Marzoll generell zu berücksichtigen. Es werden weitere Neuansiedlungen folgen und die neu entstehenden Verkehrsströme auf der B 21 Einfluss nehmen auf die Ausfahrt von der A 8 auf die B 21. Der zweite Bürgermeister sieht Bedarf, im Zuge des Ausbaus der Anbindung vorausschauend zu planen.

GR Dr. Zimmer resümiert, im Prinzip stellt der Beschluss eine Ablehnung dar. Die Stadt Bad Reichenhall kann jedoch keinen Einfluss auf die Planung der Autobahndirektion nehmen. Er sieht der Reaktion der Bauverwaltung Bad Reichenhall mit Spannung entgegen.
Die Stadt Bad Reichenhall tritt dem Anschluss der B 21 gegenüber ablehnend auf, schiebt 2. BM Kleinert nach.


 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Reber“ unter der Voraussetzung, dass eine vollständige Anbindung der B 21 an die A 8 ausgebaut wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2023 13:51 Uhr