GR Geigl stellt fest, dass man sich hier in einem allgemeinen Wohngebiet befindet und möchte deshalb wissen, ob die Nutzung für das Anwesen klar definiert ist und ob die Fenster zur Straßenseite dementsprechend gedämmt sind.
BM Holzner entgegnet, dass lediglich im vorderen Trakt eine Wohnnutzung möglich ist. In der 2012 beantragten und genehmigten Bauplanänderung ist explizit der Verkauf und das Einlagern von Gebrauchtmöbeln genehmigt worden. Sollte eine andere
Nutzung gewünscht werden, muss dies beantragt werden.
3. BM Dr. Zimmer hat mit der Tektur kein Problem, da zum einen das Dach flacher wird und sich zum anderen der Umgebung angleicht.
Auf Nachfrage von GR Pfannerstill teilt Herr Schaller mit, dass bei der Tektur von 2012 der Quergiebel so genehmigt wurde.
GR Lerach möchte den Versiegelungsgrad gerne überprüft haben, da er eine Versiegelung von 60 % für sehr hoch hält. Zudem merkt er an, dass sich bei der Verschiebung von Lager- auf Verkaufsfläche auch der Stellplatzschlüssel ändern muss.
Herr Schaller lässt wissen, dass laut Plan die Außenanlagen in wasserdurchlässiger Weise errichtet werden und dies bereits 2012 so genehmigt wurde.
BM Holzner weist bezüglich des Stellplatzschlüssels darauf hin, dass es sich umgekehrt verhält. Die geplante Verkaufsfläche im Obergeschoss wird wieder als Lagerplatz genutzt. Somit würde der Stellplatzschlüssel geringer ausfallen. Der Bauherr möchte aber die genehmigten Stellplätze errichten.
3. BM Dr. Zimmer bittet darum, zu prüfen, ob der Bedarf besteht den Flächennutzungsplan zu ändern. Da dieser Bereich einmal als Mischgebiet und einmal als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist.
Herr Schaller teilt mit, dass dies eigentlich nicht der Fall ist, da auch in einem allgemeinen Wohngebiet ein nicht störendes Gewerbe zulässig ist.
GR Geigl äußert, dass der Bauantrag mit Sicherheit nicht genehmigt werden würde, wenn der Bauherr diesen heute neu stellen würde, da sich das Grundstück im allgemeinen Wohngebiet befindet.
GR Pfannerstill erklärt, dass man bei der Genehmigung 2012 von einem Mischgebiet ausging und deshalb der Antrag genehmigt wurde.
BM Holzner wird dies abklären lassen, ob es sich hier um ein allgemeines Wohngebiet oder ein Mischgebiet handelt.