Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 762 (Nähe Bahnhofstr. 59)


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.01.2016 ö 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 762, derzeit bebaut mit den Anwesen Salzstr. 12 und 14 sowie Bahnhofstr. 59 ein weiteres Gebäude mit zwei Wohnungen und vier Garagen errichtet werden soll.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Fläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügen.

Das geplante Gebäude mit zwei Wohneinheiten soll eine Größe von 14,00 x 10,00 m und eine Höhe von 9,25 m (EG, OG und DG) haben. Vier notwendige Stellplätze sind im Erdgeschoß untergebracht. Das Grundstück ist stark bebaut mit dem Altbestand (Grundfläche ca. 705 m², Wohnen und Gewerbe), mit einem alten Schuppen (Grundfläche 26 m²) sowie einem Neubau mit Garage (Grundfläche 162 m²). Dazu kommen noch die gewerblichen Parkplätze an der Salzstraße sowie die mit Kies befestigte Hoffläche an der Bahnhofstraße, die für die Lagerräume im Altbau notwendig sind. Nach dem Planungsstand beträgt die GRZ mit dem geplanten Neubau 0,63. Die Grundstücke in der näheren Umgebung haben zum Teil einen vergleichbare Bebauung, so beispielsweise die Nachbargrundstücke Mauthauser Straße 6, 8, 10 und 12. Dort liegt nach Angabe des Planers die GRZ bei 0,58, wobei die GRZ nach eigenen Recherchen bei etwa 0,5 liegen dürfte. Unterlagen über die zulässige GRZ dieser Grundstücke sind nicht vorhanden.

Für das Maß der zulässigen Bebauung gilt das Einfügegebot nach § 34 BauGB, d.h. die baulichen Verhältnisse der näheren Umgebung. Die Grundstücke in der näheren Umgebung sind teilweise relativ dicht bebaut. Die geplante Bebauung kann davon abgeleitet werden. Es ist dabei auch die gewerbliche Nutzung des Grundstücks mit den zugehörigen Parkflächen zu berücksichtigen, wodurch mehr versiegelte Flächen entstanden sind. In Anbetracht der besonderen Situation scheint eine GRZ von 0,6 noch vertretbar, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Innenraumverdichtung. Ausreichende Möglichkeiten zur Rekultivierung von versiegelten Flächen sind vorhanden.

Somit kann nach Ansicht der Verwaltung dem Bauantrag unter der Auflage, dass die GRZ maximal 0,6 betragen darf, zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

GR Lerach kann nicht nachvollziehen, woher die GRZ von 0,6 kommt.

Herr Schaller lässt wissen, dass im Mischgebiet eine GRZ von 0,6 zulässig ist.

GR Geigl stellt fest, dass der Bereich „Salzstraße“ als Mischgebiet und der Bereich „Mauthauser Straße“ als allgemeines Wohngebiet eingestuft ist.

BM Holzner äußert, dass die geplante Bebauung genau in der Mitte verläuft und der Flächen-nutzungsplan nicht parzellengenau gegliedert ist. Daher erscheint eine „gedachte Linie“ für sinnvoll.

Auf Nachfrage von GR Pfannerstill teilt Herr Schaller mit, dass die GRZ-Berechnungen für die umliegenden Häuser vorliegen, diese aber nicht nachvollziehbar sind.

GR Pfannerstill bittet darum, eine neue GRZ-Berechnung vorlegen zu lassen. Sollte sich das geplante Bauvorhaben einfügen, kann er dem Antrag zustimmen.

3. BM Dr. Zimmer bittet darum, im Plan genau darzustellen, welche Flächen begrünt und welche versiegelt werden.

Beschluss

Der Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses mit vier Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 762 (Nähe Bahnhofstr. 59) wird zurückgestellt, mit der Maßgabe, die Eingrünung darzustellen und eine Neuberechnung der GRZ für das Grundstück vorlegen zu lassen. Ebenso soll eine neue Vergleichsberechnung der GRZ zu den beiden Gebäuden in der Mauthauser Straße beigefügt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.08.2017 15:25 Uhr