Bauantrag zum Errichten einer Stützmauer am Grundstück Panoramaweg 21 (Fl.Nr.529/1)
Daten angezeigt aus Sitzung:
21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Pfannerstill kommt um 19.10 Uhr zur Sitzung. Somit sind 10 Mitglieder des Bauausschusses (inkl. des 1. Bürgermeisters) anwesend und stimmberechtigt.
Herr Schaller lässt wissen, dass das Grundstück Panoramaweg 21 eine Hanglage hat.
Aus diesem Grund möchte der Grundstückseigentümer entlang der Südseite des Grundstücks eine Stützmauer aus Bruchsteinen mit einer Höhe von maximal 0,80 m errichten.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, aus diesem Grund ist zum Errichten einer Stützmauer eine Genehmigung erforderlich.
Abstandsflächen werden durch Stützmauern nicht ausgelöst. Aus Sicht der Verwaltung ist der Bauantrag genehmigungsfähig.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von GRin Schödorfer teilt BM Holzner mit, dass aufgrund der zeitigen Baumaßnahmen in diesem Bereich das Oberflächenwasser mit einem Rohr unter dem Weg hindurch geleitet wird.
GR Steinbrecher fragt nach, wie die Zufahrt zum Anwesen geregelt ist.
BM Holzner lässt wissen, dass hier ein Wegerecht mit Grunddienstbarkeit vorliegt.
GRin Schöndorfer kann dies bestätigten.
GR Schlindwein möchte wissen, ob eine Aufschüttung des Grundstücks
immer genehmigt werden muss.
Herr Schaller äußert, dass Aufschüttungen bis 2 m Höhe und einer Fläche bis zu 500 m² grundsätzlich verfahrensfrei sind. Weitere materiell-rechtliche Vorschriften sind dabei aber zu beachten.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Stützmauer an der Südseite des Grundstücks Panoramaweg 21 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:27 Uhr