Bauantrag zum Errichten einer barrierefreien Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Lindenstr. 33/35 (Fl.Nr. 1034/11)
Daten angezeigt aus Sitzung:
26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück 1034/11 an der Auenstraße eine Wohnanlage mit 15 barrierefreien Wohnungen und mit einer Tiefgarage mit 43 Stellplätzen errichtet werden soll.
Dieses Vorhaben ist der erste Bauabschnitt einer Gesamtbaumaßnahme, bei der die bestehenden Gebäude Ahornstr. 46 und Lindenstr. 33/35 um eine Etage erhöht werden sollen. Im Rahmen einer Bauvoranfrage stimmte der Bauausschuss am 5.8.2015 diesem Vorhaben zu; das LRA erteilte die Genehmigung dazu mit Bescheid vom 21.9.2015.
Der nun vorliegende Bauantrag ist identisch mit der Planung der Bauvoranfrage.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, Ein Vorhaben ist gem. § 34 BauGB zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Der Neubau soll drei Geschosse haben. Die gegenüberliegenden Gebäude Lindenstr. 41, 43 und 45 haben vier Vollgeschosse und überragen das geplante Vorhaben. In der übrigen näheren Umgebung befinden sich vielfach Einfamilienhäuser (E + 1 + DG), so dass sich dadurch eine Abstufung der Gebäudehöhen ergibt und sich eine städtebaulich geordnete Entwicklung einstellt. Die Erhöhung des inneren Grundstücksbereichs durch die Tiefgarage wirkt sich nicht nachteilig auf die Umgebung aus, da die Geländeanhebung von den umgebenden Straße her kaum sichtbar ist. Zudem ist durch die höhere Lage der Tiefgarage die Beeinträchtigung des Grundwasserbereichs erheblich geringer.
Die geplante Bebauung des Grundstücks fügt sich in die nähere Umgebung ein; eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ergibt sich nicht.
Für die 15 neuen Wohnungen werden 30 Stellplätze benötigt. Durch den Bau der Tiefgaragenzufahrt entfallen 6 Garagen an der Ahornstraße und weitere 11 Stellplätze, so dass ein Bedarf von 47 Stellplätzen gegeben ist. An der Ahornstraße werden 12 oberirdische Stellplätze neu angelegt, in der Tiefgarage entstehen 43 Stellplätze, womit dann 55 Stellplätze zur Verfügung stehen, also acht über dem Soll. Mit der Erweiterung der Tiefgarage beim BA 2 werden in diesem Tiefgaragenteil dann weitere vier Stellplätze zur Verfügung stehen.
Gegenstand der Bauvoranfrage war auch ein Verbindungsbau mit freiem Durchgang im Erdgeschoss zwischen dem Neubau und dem Anwesen Lindenstraße 35. Die Realisierung dieses Bauteils soll aus bautechnischen Gründen erst im Zug des anstehenden Umbaus vom Nachbargebäude erfolgen.
Diskussionsverlauf
GR Geigl befürchtet, dass trotz der Tiefgaragenstellplätze entlang der Straße geparkt wird.
BM Holzner äußert, dass entgegen der wegfallenden oberirdischen Parkplätze durch die Tiefgarage mehr Stellfläche als ursprünglich zur Verfügung steht und auch nicht mehr Parkplätze gefordert werden können. Ob ein Parkverbot an der Straße angeordnet
werden muss, muss zu gegebener Zeit geprüft werden.
3. BM Dr. Zimmer weist bezüglich der Wohnungsgrößen darauf hin, dass die Stellplätze ausreichen. Er merkt aber an, dass aufgrund der Tiefgarage die großen Bäume gefällt werden müssen und drängt darauf, dass die im Grundriss eingezeichneten Bäume auch tatsächlich gepflanzt werden.
BM Holzner schlägt vor, den Hinweis bezüglich der Baumpflanzung in den Beschluss mit aufzunehmen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1034/11 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die im Plan dargestellte Baumplanung muss umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:29 Uhr