Bauantrag zum Errichten einer Dreifach-Garage auf dem Grundstück Bahnhofstr. 59/61 (Fl.Nr. 762)


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, dass auf dem Grundstück Bahnhofstraße 59/61 eine Garage mit drei Stellplätzen (Größe 6,00 x 9,00m) errichtet werden soll.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der Bebauung in die nähere Umgebung einfügen. Das Einfügegebot wurde bereits im Zusammenhang mit den Bauanträgen für die beiden Neubauten geprüft. Als Ausgleich der zusätzlichen Versiegelung mit dem aktuellen Bauantrag wird der alte Schuppen abgebrochen. Bauplanungsrechtlich steht dem Vorhaben somit nichts im Wege, es fügt sich grundsätzlich in die nähere Umgebung ein.

Problematisch ist allerdings der Standort der Garage unmittelbar neben der geplanten Grundstücksausfahrt. Grundsätzlich ist die Grenzbebauung bis zu 9,00 m zulässig. Die Sicht in die Bahnhofstraße beim Verlassen des Grundstücks wird jedoch stark eingeschränkt. Nach Art. 14 BayBO darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch bauliche Anlagen nicht gefährdet werden. Allerdings ist diese Bestimmung kein Prüfungsmaßstab für die Gemeinde oder das Landratsamt (vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren), sondern ist vom Bauherrn eigenverantwortlich einzuhalten. Dieser Umstand ist allerdings nicht befriedigend und könnte zu einem städtebaulichen Missstand führen, dessen Spannungen vorher gelöst werden müssen. Deshalb soll das Landratsamt auf diese Situation hingewiesen werden und zur Verhinderung eines baulichen Missstandes eine andere Situierung der Garagen verlangt werden.

Aus diesem Grund stellt Herr Schaller folgende Beschlussvorschläge vor:

Beschlussvorschlag 1:
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Garage mit drei Stellplätzen auf dem Grundstück Bahnhofstraße 59/61 (Fl.Nr. 672) grundsätzlich zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Das Landratsamt wird gebeten, das Sichtdreieck an der Einmündung in die Bahnhofstraße zu überprüfen und auf eine entsprechende andere Situierung des Bauvorhabens hinzuwirken.




Beschlussvorschlag 2:
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Garage mit drei Stellplätzen auf dem Grundstück Bahnhofstraße 59/61 (Fl.Nr. 672) nicht zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird aus städtebaulichen Gründen sowie wegen des fehlenden Sichtdreieckes nicht erteilt.

Diskussionsverlauf

BM Holzner kann Beschlussvorschlag 1 nicht zustimmen. Er hat Bedenken bezüglich der Prüfung des Sichtdreiecks und spricht sich daher für Beschlussvorschlag 2 aus, auch wenn dieser rechtlich nicht einwandfrei ist und die Einhaltung eines Sichtdreiecks für die Gemeinde kein Prüfungsmaßstab ist.

GR Geigl und GRin Wolf können dem Beschlussvorschlag 1 ebenfalls nicht zustimmen, da sie  Bedenken haben, ob das Landratsamt bezüglich der Prüfung des Sichtdreiecks etwas unternehmen wird.

GR Rotter fragt nach, weshalb die Garage nicht gedreht und mit den Stellplätzen getauscht wird. Somit hätte man auch kein Problem mit dem Sichtdreieck.

3. BM Dr. Zimmer stellt fest, dass die Planungshoheit nach § 34 sehr wohl bei der Gemeinde liegt, da es hier zum einen um die Versiegelung und zum anderen um die Verkehrssicherheit geht. Ebenso fragt er nach, weshalb zwei Beschlussvorschläge vorliegen, da die Gemeinde diesen Antrag ganz klar ablehnen kann.

Für GR Bender stellt sich in diesem Fall vielmehr die Frage des Einfügegebots, da in der näheren Umgebung nirgends eine Garagenrückwand direkt an der Straßenseite errichtet wurde.

GR Pfannerstill äußert, dass der Antragsteller durchaus alternativen hätte, um die Garage auf seinem Grundstück anders zu situieren. Er zeigt ebenfalls Bedenken an und spricht sich für Beschlussvorschlag 2 aus.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Garage mit drei Stellplätzen auf dem Grundstück Bahnhofstraße 59/61 (Fl.Nr. 672) nicht zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird aus städtebaulichen Gründen sowie wegen des fehlenden Sichtdreieckes nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2017 15:30 Uhr