Anfrage zur Übernahme einer Abstandsfläche für die Errichtung eines Carports mit Fahrradschuppen auf dem Grundstück Marzoller Weg 12 (Fl.Nr. 662/6)
Daten angezeigt aus Sitzung:
28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass in der Sitzung des Bauausschusses vom 22.0
9.2016 der Bauvoranfrage zum Errichten eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Marzoller Weg 12 grundsätzlich zugestimmt wurde.
Bei der weiterführenden Planung soll nun an den Carport als zulässige Grenzbebauung noch ein Fahrradschuppen angebaut werden. Der Carport hat eine Länge von 8,16 m, der Fahrradschuppen eine Länge von 3,90 m. Garagen und ähnliche Bauten dürfen mit einer Gesamtlänge von 9 m an die Grenze gebaut werden, ohne Abstandsflächen einzuhalten. Bei einer Grundstückslänge von mehr als 42 m sind zusätzlich 5 m Grenzbebauung mit einem freistehenden Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten und einem Brutto-Rauminhalt bis zu 50 m zulässig.
Im vorliegenden Fall besteht eine Grundstücksgrenze von rund 87 m, wodurch das Privileg der zusätzlichen 5-m-Grenzbebauung greift. Allerdings sollen die beiden Gebäude aneinander gebaut werden und bilden somit eine Grenzbebauung von zusammenhängend 12,06 m. Das Vorhaben muss daher die Abstandsflächen einhalten, es sei denn die Abstandsflächen werden auf das Nachbargrundstück verlagert. Der Bauherr fragt nun an, ob die Abstandsflächen seines Vorhabens von der Gemeinde Piding auf dem Grundstück Fl.Nr. 298/26 übernommen werden.
Das betreffende Grundstück ist auf Grund der Bahnnähe für eine Wohnbebauung nicht geeignet, andere Bauten wie z.B. Garagen dürfen auch in Abstandsflächen errichtet werden. Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich für die Gemeinde Piding keine Nachteile durch eine Abstandsflächenübernahme auf die Fl.Nr. 298/26.
Es wird daher vorgeschlagen, dem Antrag zuzustimmen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag des Bauherrn des geplanten Neubaus auf dem Grundstück Marzoller Weg 12 (Fl.Nr. 662/6) zu, die Abstandsflächen des Carports und des Schuppens mit einer Gesamtlänge von 12,06 m auf das Grundstück Fl.Nr. 298/26 zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:31 Uhr