Tektur zu BV 618-2022; Abbruch des alten Werkstattgebäudes und Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Salzstr. 12/14 (Fl. Nr. 762)
Daten angezeigt aus Sitzung:
47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Zum Bauantrag zum Abbruch des alten Werkstattgebäudes und Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Salzstr. 12/14 (Fl. Nr. 762) wurde eine Tektur eingereicht.
Es wurde zusätzlich ein Vordach im Eingangsbereich mit einer Tiefe von 2,80 auf der gesamten Hauslänge geplant. Die nach gemeindlicher Stellplatzsatzung erforderlichen 9 Stellplätze sowie 2 Besucherstellplätze können auf dem Baugrundstück ausgewiesen werden. Die notwendigen 5 m Tiefe und 2,50 m Breite pro Stellplatz werden eingehalten.
Die durch das Vordach geänderten Abstandsflächen liegen weiterhin auf dem eigenen Grundstück.
Somit kann aus Sicht der Verwaltung der Tektur zu BV 618-2022 zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Auf Fragen aus dem Gremium erläutert BM Holzner, die im Tekturplan eingezeichneten Gauben befanden sich bereits im Bestandsplan. Zudem löst das Vordach keine Änderung bei den Stellplätzen aus. Die Stellplatzordnung wird nach wie vor eingehalten.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Tektur zu BV 618-2022 zum Abbruch des alten Werkstattgebäudes und Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Salzstraße 12/14 (Fl. Nr. 762) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.08.2024 12:44 Uhr