GR Leirer vertritt eine andere Sichtweise als die Verwaltung und zitiert die Antragstellerin mit ihrer Aussage „Wo ein Ball rollt, folgt ein Kind.“ Für die Argumente aus der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 24.11.2016 findet er kein Verständnis. Auch wenn sich der Spielplatz in einer verkehrsberuhigenden Zone befindet, plädiert er für die Errichtung eines Zaunes, zum Beispiel eines Maschendrahtzaunes, der keine hohen Kosten verursacht.
BM Holzner hält weiterhin an den Absprachen mit der Polizei fest.
GR Lerach pflichtet BM Holzner bei.
GR Schmidtmeier teilt die Meinung GR Leirers und drängt auf Schätzung der Kosten für die Errichtung eines Zaunes.
GRin Schöndorfer schließt sich GR Schmidtmeier an. Sie stellt die Anhörung der Eltern in den Raum.
Eine Anwohnerbefragung würde die grundsätzliche Ablehnung des Spielplatzes nach sich ziehen, befürchtet BM Holzner.
GR Schmidtmeier macht den Vorschlag, einen Blumentrog wie beim katholischen Kindergarten in die Straße zu stellen, um den Verkehr zu verlangsamen.
Dagegen spricht sich die Polizei aus, weil Kinder verdeckt werden können, erwidert Herr Schuster.
BM Holzner schlägt vor, den Beschluss zu vertragen, eine Kostenschätzung für einen Zaun einzuholen und weitere Rücksprache mit der Polizei zu halten.
Einen Maschendrahtzaun lehnt GR Lerach ab.
Gegen die Vertagung des Beschlusses erfolgen keine Einwände.