Antrag von Frau Elisabeth Wagner auf Einzäunung des Spielplatzes Watzmannstraße - Sudetenstraße (Fl. Nr. 683)


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Wie Herr Schuster schildert, hat eine Anwohnerin den Antrag auf Einzäunung des Spielplatzes Sudetenstraße Ecke Watzmannstraße gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

Die Thematik wurde bereits mehrfach mit der Polizei besprochen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit bedarf es hier grundsätzlich keiner Umzäunung, da es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt.
Auf Verkehrsflächen, die mit dem Zeichen 325.1 (Verkehrsberuhigter Bereich) gekennzeichnet sind, gelten nach Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO folgende Verhaltensregeln: 
1.        Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
2.        Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.
3.        Der Fußverkehr darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
4.        Fahrzeuge müssen innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden. Ausgenommen ist davon das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
5.        Der Fußverkehr darf die ganze Straßenbreite benutzen. Spielende Kinder sind überall erlaubt.

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Spielplatz nicht zu umzäunen. Hierzu wird auf eine frühere Diskussion mit ablehnendem Beschluss (Haupt- und Finanzausschuss vom 24.11.2016) verwiesen, in der Zäune auch zu Gefährdungspotential führen (Verdeckung der Sicht, Bereich muss bei Ballverlust erst Recht verlassen werden und suggeriert somit Sicherheit), als Einsperren der Kinder gesehen werden kann und freilaufende Tiere wie z. B. Katzen nicht vom Spielplatz fernhält.

Diskussionsverlauf

GR Leirer vertritt eine andere Sichtweise als die Verwaltung und zitiert die Antragstellerin mit ihrer Aussage „Wo ein Ball rollt, folgt ein Kind.“ Für die Argumente aus der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 24.11.2016 findet er kein Verständnis. Auch wenn sich der Spielplatz in einer verkehrsberuhigenden Zone befindet, plädiert er für die Errichtung eines Zaunes, zum Beispiel eines Maschendrahtzaunes, der keine hohen Kosten verursacht. 
BM Holzner hält weiterhin an den Absprachen mit der Polizei fest.
GR Lerach pflichtet BM Holzner bei.
GR Schmidtmeier teilt die Meinung GR Leirers und drängt auf Schätzung der Kosten für die Errichtung eines Zaunes.
GRin Schöndorfer schließt sich GR Schmidtmeier an. Sie stellt die Anhörung der Eltern in den Raum.
Eine Anwohnerbefragung würde die grundsätzliche Ablehnung des Spielplatzes nach sich ziehen, befürchtet BM Holzner.

GR Schmidtmeier macht den Vorschlag, einen Blumentrog wie beim katholischen Kindergarten in die Straße zu stellen, um den Verkehr zu verlangsamen.
Dagegen spricht sich die Polizei aus, weil Kinder verdeckt werden können, erwidert Herr Schuster.

BM Holzner schlägt vor, den Beschluss zu vertragen, eine Kostenschätzung für einen Zaun einzuholen und weitere Rücksprache mit der Polizei zu halten.
Einen Maschendrahtzaun lehnt GR Lerach ab.

Gegen die Vertagung des Beschlusses erfolgen keine Einwände.

Datenstand vom 13.07.2022 12:46 Uhr