Gemeinderat Geigl stellte am 23.06.22 den Antrag, die Geschwindigkeit von der Einfahrt der B 20 in die Salzstraße im Bereich der Firma REWE auf 30 km/h zu reduzieren und die vorhandene Beschilderung zur Geschwindigkeitsbegrenzung in der Salzstraße zu überprüfen (Antrag liegt bei), so Frau Hirsch.
Zu diesem Antrag wurde eine Stellungnahme von Herrn Bäßler (Sachbearbeiter Verkehr der PI Bad Reichenhall) eingeholt. Mit Schreiben vom 29.06.22 teilte Herr Bäßler hierzu Folgendes mit:
„Die Unfallstatistik der letzten 5 Jahre weist im betroffenen Bereich der Salzstraße überwiegend
Unfallfluchten im Zusammenhang mit Parkvorgängen beim REWE-Parkplatz auf.
Unfälle mit Personenschaden gab es bei
- einem gestürzten betrunkenen Radfahrer
- einem Vorfahrtsverstoß an der Einmündung nördlich des REWE (Salzstr/Salzstr.)
Schulwegunfälle sind hier nicht bekannt.
Nach Auskunft der Schülerbeförderung am LRA BGL fahren von der Haltestelle an der B20
keine Schulkinder ab (ausgenommen evtl. Berufsschüler).
Hauptzugang zu diesem Bereich ist der Gehweg vom Zollnerfeld aus.
In diesem Bereich gibt es einen Gehweg und eine Beleuchtung. Der Bereich liegt im geschwindigkeitsreduzierten Bereich. Diese Eigenschaften weisen etliche Schulwege/Bushaltestellen außerorts nicht auf.
Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist aus hiesiger Sicht nicht erforderlich.“
Die Ausfahrt vom REWE Parkplatz könnte tatsächlich verbessert werden, und zwar indem
man die Hecke so zurückschneidet, dass eine Sicht auf den Verkehr von der B20 kommend
uneingeschränkt möglich ist.
.
Auch die Beschilderung im weiteren Verlauf der Salzstraße kann aus hiesiger Sicht angepasst
werden.
Die Geschwindigkeitsreduzierung auf 20 km/h aufgrund Werksverkehr kann aufgehoben werden,
da diese dem „Tempo 30“ widerspricht. Ein zwingendes Erfordernis für Tempo 20 ist hier nicht
bekannt bzw. ersichtlich.
Dass der Verkehrsteilnehmer hier zwischen 20 und 30 km/h unterscheidet ist sowieso zweifelhaft.
Es gilt der Grundsatz, dass das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung gekennzeichnet ist durch die Zeichen 278 bis 282 StVO (OLG Celle, Beschl. v. 08.11.2018 – VRS Bd. 134/18 S. 290)
Wenn die Geschwindigkeit nicht aufgehoben wird, gilt sie über die Kreuzung hinweg.“
Hierzu ist seitens der Verwaltung anzumerken, dass sehr wohl Schulkinder in der Mittagszeit die Haltestelle nutzen. Hier ist jedoch ein Gehweg bis zur Einmündung des Fußwegs zum Zollnerfeld vorhanden.
Die Verwaltung schlägt nun vor, die Geschwindigkeit von der Einfahrt der B20 in die Salzstraße bei 50 km/h zu belassen. Die Ausfahrt vom REWE Parkplatz sollte durch einen Rückschnitt der Hecke allerdings verbessert werden.
Die Firma Bachfrieder sollte angewiesen werden, die Beschilderung „20km/h“ zu entfernen, um eine eindeutige Geschwindigkeitsbeschilderung im Bereich der Salzstraße mit km/h 30 zu erreichen. Die Hinweisschilder „Werksverkehr“ können belassen werden, da dies hier vollkommen ausreichend ist.
Bei der Einmündung von der Salzstraße Richtung ALDI/REWE (Abknickende Vorfahrt) sollte noch ein Aufhebungsschild für die „30 km/h“ nachgerüstet werden.