Anfragen und Anträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.09.2022 ö beratend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Utz kommt zurück auf den Neubau des Mehrfamilienhauses in der Zwieselstraße 3 aus TOP 6 „Verschiedenes“ und stellt wegen den Ausmaßen der Tiefgarage die Versickerung des Wassers in Frage. Er sieht keinen Platz für einen Sickerschacht.
Dass Wasser ordnungsgemäß versickern können muss, steht laut Frau Hirsch außer Frage.
Darum kümmert sich die Bauaufsicht durch das Landratsamt, stellt BM Holzner grundsätzlich klar. Er wird den Einwand weiterleiten.

GR Utz erkundigt sich nach zu pflanzenden Bäumen beim Parkhaus der Feuerwehr.
Herr Pointner von den Pidinger Milchwerken versicherte ihm gegenüber, dass der Grünordnungsplan eingehalten wird, meldet sich GR Dr. Zimmer zu Wort und geht davon aus, dass die Anpflanzung der geforderten großen Bäume in diesem Herbst erfolgen wird.

GR Dr. Zimmer bezeichnet die Entwicklung in der Zwieselstraße als „sehr dramatisch“. Mit der Genehmigung des Bauvorhabens „Zwieselstraße 3“ ist ein Bezugsfall für die weiteren Grundstücke in diesem Bereich entstanden. Es war ein Fehler, keine Veränderungssperre auf das Grundstück gelegt zu haben. Ob diese „Karte noch gezogen werden kann“, will er wissen. Nachdem offensichtlich geworden ist, wie das LRA das Einfügegebot auslegt, spricht er sich dafür aus, über die bestehende restliche Bebauung einen Bebauungsplan zu legen, um es vor Auswüchsen zu schützen. Verdichtung ja, aber sinnvoll, lautet seine Devise.
Frau Hirsch hält fest, laut LRA fügt sich der Bau ein. Daraus resultierend muss diese Größenordnung auch den anderen Grundstücken zugestanden werden.
GR Dr. Zimmer will die Möglichkeiten juristisch überprüft wissen, auch zusammen mit dem Landratsamt, um der katastrophalen Entwicklung entgegenzusteuern.
BM Holzner nimmt das Anliegen zur Kenntnis.
Die Bauamtsleiterin verdeutlicht, ein städtebauliches Konzept muss erkennbar sein. Sie wird mit dem LRA einen Termin vereinbaren.
GR Rotter pflichtet GR Dr. Zimmer bei.
BM Holzner zeigt Verständnis, wenn Nachbarn den Neubau bedauern. Um für die Zukunft gewappnet zu sein, wird er juristischen Rat einholen.
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde, hebt GR Dr. Zimmer hervor. Sie wird aus der Hand gegeben, wenn § 34 BauGB greift und das LRA entscheidet. Sie wird nur ausgeübt, wenn ein Bebauungsplan vorliegt. Er drängt auf rasches Handeln.
2. BM Kleinert stimmt GR Dr. Zimmer zu. Die anfangs priorisierte Innenraumverdichtung ist nun an ihren Grenzen angelangt. Die Ortsgestaltung wird „aus den Augen verloren“. Er plädiert dafür, die Überarbeitung des Flächennutzungsplans voranzutreiben.
Dies auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu stellen, fordert GR Dr. Zimmer.
BM Holzner nimmt das Anliegen zur Kenntnis und wird es für eine der nächsten Sitzungen ansetzen.

Der Bestand an Fichten und die Blaufichte gegenüber dem Feuerwehrhaus sind durch Baumaßnahmen am Trafohaus beschädigt worden, informiert GR Dr. Zimmer.  Er regt an, künftig in der Bauüberwachung auf den Schutz von Bäumen zu achten.
Ein Baum war vor der Baumaßnahme bereits dürr, stellt der Bürgermeister richtig

Datenstand vom 12.10.2022 15:23 Uhr