Bauantrag zum Neubau eines Funktionsgebäudes für den ASV Piding (Jahnstr. 6, Fl. Nr. 280)


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2022 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Neubau des Funktionsgebäudes bereits vorgestellt. Vom ASV Piding wurde zwischenzeitlich der Bauantrag eingereicht. 

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich angrenzend an ein allgemeines Wohngebiet. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 
Diese Voraussetzungen liegen vor:
Nach § 4 Abs. 2 BauNVO sind in einem allgemeinen Wohngebiet Anlagen für sportliche Zwecke zulässig.
Die Bauweise mit Erdgeschoß und Obergeschoß fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.  Ebenso ist die Erschließung gesichert. 

Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind bei Sportstätten ein Stellplatz je 250 m² Sportfläche erforderlich. Im vorliegenden Fall sind daher 32 Stellplätze notwendig. Diese werden in den Planunterlagen nachgewiesen (47 Stellplätze). 

Dem Bauausschuss wird vorgeschlagen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

Diskussionsverlauf

GR Lerach zeigt als Planer des vorliegenden Bauantrags persönliche Beteiligung an.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Rüdiger Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:         JA-Stimmen        7
       NEIN-Stimmen        0

GR Lerach nimmt an der anschließenden Beratung und Abstimmung nicht teil.

GR Rotter missfällt, dass für das neue Funktionsgebäude im Gegensatz zum bisherigen kein Keller geplant ist und Lagerflächen in der Oberfläche angelegt sind. Die Beseitigung des bisherigen Kellers bedeutet einen Wertverlust von 100.000 bis 150.000 €. Wenn die Räte das Vorhaben unterstützen, wird er dennoch seine Zustimmung nicht verweigern.
BM Holzner verweist auf die bisherigen Ausführungen des Architekten. Weil keine Gegenstimmen aus dem Gremium erfolgen, bittet der Sitzungsleiter GR Lerach, zum Einwurf von GR Rotter Stellung zu nehmen.
GR Lerach wiederholt die Argumente gegen die Übernahme des vorhandenen Kellers, die bereits in einer Gemeinderatssitzung vorgetragen wurden: Wie eine Bodenuntersuchung ergab, befindet sich in ca. einem Meter Tiefe eine tragfähige Kiesschicht. Beim Bau eines neuen Kellers würden demnach höhere Kosten entstehen als beim Neubau mit Obergeschoss. Dazu kommt das Abdichtungsproblem wegen der Feuchtebelastung sowie die mangelnde Überfahrbarkeit des alten Kellers. Kein Statiker würde dies garantieren.
GR Rotter nimmt dies zur Kenntnis.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag zum Neubau eines Funktionsgebäudes für den ASV Piding auf dem Grundstück Jahnstraße 6 (Fl. Nr. 280) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2023 12:59 Uhr