Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; hier: frühzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2022 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring beschloss die 1. Änderung des Flächennutzungsplans für einige Teilbereiche im Ortsteil Feldkirchen. Der derzeit rechtsverbindliche Flächennutzungsplan weist in diesen Bereichen unterschiedliche Gebietstypen auf, die im Wesentlichen im zentralen Bereich aus Dorfgebieten, Mischgebieten und Gemeindebedarfsflächen bestehen und in den Randlagen überwiegend Allgemeine Wohngebiete darstellen. Durch den mit dem Baulandmobilisierungsgesetz vom 14.06.21 neu eingeführten Gebietstyp MDW (dörfliches Wohngebiet), sieht die Gemeinde eine Möglichkeit, bereits im Flächennutzungsplan eine Gebietsnutzug darzustellen, die der tatsächlich ausgeübten Nutzung der Bestandsgebiete wesentlich mehr entspricht, als in der bisher dargestellten Dorf- und Mischgebieten und die durch den Wegfall einer gleichgewichtigen Mischung auch flexibler in der Handhabung ist. Zusätzlich erfolgen verschiedene Anpassungen des Flächennutzungsplans, wo Korrekturen bezüglich der tatsächlichen Nutzung oder graphische Überarbeitungen der Darstellung erforderlich sind. 



Die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren  können auf der Homepage der Gemeinde Ainring unter www.ainring.de/1-aenderung-flaechennutzungsplan-feldkirchenhttps://www.ainring.de/bauleitplanverfahren-laufend  eingesehen werden.
Als Nachbarkommune wurde die Gemeinde Piding nach § 4 Abs. 1 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 05.01.2023  gebeten.

Da aus der Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die geplante Bauleitplanung zu erheben. Auf eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren kann verzichtet werden. 

Beschluss

Der Bauausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die geplante 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Piding am Verfahren ist nicht mehr erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2023 12:59 Uhr