Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; hier: frühzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Neuaufstellung des Bebauungsplans "Feldkirchen"
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Bauausschuss der Gemeinde Ainring fasste den Beschluss den Bebauungsplan „Feldkirchen“ neu aufzustellen. Für den Ortsteil Feldkirchen existiert ein Bebauungsplan „Feldkirchen“ aus dem Jahr 1986. Dieser Bebauungsplan umfasste damals im Wesentlichen den gesamten zusammenhängend bebauten Ortsteil. Durch die zunehmende Nachfrage nach Bauland wurde der ursprüngliche Geltungsbereich in Form der 40. Änderung nach Osten ausgeweitet. Insgesamt wurden innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Feldkirchen“ 72 Bebauungsplanänderungen durchgeführt. Aufgrund der vielen verschiedenen Planwerke und Bebauungsplanänderungen und der anhaltenden Nachverdichtungswünsche, sieht sich die Gemeinde Ainring genötigt, einen qualifizierten Bebauungsplan neu aufzustellen, der die bisherigen Bebauungspläne und Bebauungsplanänderungen ersetzt. In diesem Zuge wird auch die Anfang des Jahres 2021 geänderte Abstandsflächenregelung berücksichtigt, welche erhebliche Verkürzungen der Abstandsflächen beinhaltet. Dadurch ergeben sich für viele Grundstücke Nachverdichtungspotenziale, die in dieser Form vorher nicht vorhanden waren. Davon ausgenommen bleibt der Bebauungsplan „Lattenbergstraße“ da dort keine nennenswerten Nachverdichtungspotenziale mehr enthalten sind.
Als Nachbarkommune wurde die Gemeinde Piding nach § 4 Abs. 1 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 05.01.2023 gebeten.
Da aus der Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die geplante Bauleitplanung zu erheben. Auf eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren kann verzichtet werden.
Beschluss
Der Bauausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die geplante Neuaufstellung des Bebauungsplans „Feldkirchen“. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Piding am Verfahren ist nicht mehr erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2023 12:59 Uhr