Tektur zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung und Errichten eines Carports, einer Garage und einer Tiefgarage am Anwesen Untersbergstraße 23 (Fl.Nr. 727/42)


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.01.2017 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Staller kommt um 19.04 Uhr zur Sitzung. Somit sind 11 Ausschussmitglieder, inkl. des 1. Bürgermeisters, anwesend und stimmberechtigt.

Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Untersbergstraße 23 im Jahr 2015 ein Anbau mit Carport und Garagen sowie der Einbau einer Betriebsleiterwohnung genehmigt wurden. Die Genehmigung des Landratsamtes BGL erfolgte durch ein Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens, da auf Grund der Ausmaße des Gebäudes der Bauausschuss gegen den Bauantrag gestimmt hat.

Nun liegt zu dieser Baugenehmigung eine Tektur mit folgendem Inhalt vor:
- Erhöhung des Dachfirstes um ca. 1,20 m
- Errichten einer Tiefgarage
- Anbau einer Außentreppe ab der Dachterrasse im 1. OG
- Errichten eines Wintergartens im 1. OG

Das Gebäude hat gemäß der vorliegenden Baugenehmigung eine Höhe von 9,70 m. Nach dem Tekturplan soll der Dachstuhl um 1,20 m auf eine Höhe von 10,90 m angehoben werden. Der First würde damit den verbleibenden Bestand des Gebäudes (Firstlänge ca. 23 m) um diese 1,20 m auf eine Länge von rund 19 m überragen. Um 1,20 m würde sich auch der First des Quergiebels an der Ostseite des Gebäudes erhöhen. Ein drittes Vollgeschoß würde sich durch die Firsterhöhung nicht ergeben, da im 1. OG ein Raum bis zum Dach offen ist. Dieser Bereich zählt nicht für die Berechnung eines dritten Geschosses.

Mit der Anhebung des Dachstuhles auf eine Höhe von 10,90 m würde sich die Massivität des ca. 39 m langen Gebäudes mit dem genehmigten Anbau von weiteren 19 m noch weiter erhöhen. Ein vergleichbares Anwesen ist in der weiteren Umgebung nicht vorhanden. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist nicht auszuschließen. Der dominierende Giebel mit einer Breite von 21,78 m gegenüber einer Gebäudelänge von 13,43 m ist absolut unüblich. Zudem besteht die Gefahr einer negativen Vorbildwirkung, da wegen des Gleichbehandlungsgebotes entsprechende weitere Vorhaben positiv zu behandeln wären.

Aus Sicht der Verwaltung sollte daher dem Vorhaben einer Firsterhöhung nicht zugestimmt werden.

Weiter soll auf dem Grundstück eine Tiefgarage mit einer Grundfläche von 607 m² errichtet werden. Die Grundfläche der geplanten Tiefgarage wird derzeit als Parkplatz verwendet. Auf der Tiefgaragendecke entstehen der neue Carport, Garagen und Abstellräume. Aus diesem Grund erfolgt keine zusätzliche Bodenversiegelung, das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Gestalterisch etwas unglücklich ist zwar die Anordnung der Tiefgaragenabfahrt neben der bereits bestehenden Abfahrt, ist jedoch baurechtlich nicht zu beanstanden. Das Baugrundstück liegt höher als die Untersberg- und Rupertistraße. Das vorhandene Gebäude wurde in dieser Höhenlage errichtet. Der Höhenunterschied soll mit einer Natursteinmauer ausgeglichen werden.

Nach Ansicht der Verwaltung kann der Tektur zum Errichten der Tiefgarage zugestimmt werden.

An der Westseite des Gebäudes soll an die Dachterrasse im 1. OG eine Freitreppe angebaut werden. In der Vergangenheit wurde bereits derartigen Vorhaben zugestimmt. Die Treppe wirkt nicht störend und kann deshalb positiv beurteilt werden.

Diskussionsverlauf

GR Geigl äußert, dass bei einer Zustimmung jeder Nachbar das Recht hätte ebenfalls so hoch zu bauen und kann aus diesem Grund der Teilerhöhung des Dachfirstes nicht zustimmen.

Auf Nachfrage von GR Lerach bezüglich der Versiegelung teilt Herr Schaller mit, dass es sich hier um ein ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen handelt, welches Schritt für Schritt verändert wurde. Hinsichtlich der Versiegelung ändert sich gegenüber dem ursprünglichen Bauantrag kaum etwas.

GR Lerach kann keinem der vorgestellten Beschlüsse zustimmen, da seiner Meinung nach zum einen das Einfügegebot nicht gegeben ist. Zum anderen ist das Gebäude zu lange und zu hoch und die versiegelten Flächen nicht tragbar.

GR Rotter schließt sich der Meinung von GR Lerach an und fragt nach, von welcher Seite aus man die Mauer sieht und wie hoch diese wird.

Herr Schaller zeigt nochmals die Pläne auf und lässt wissen, dass bei Unklarheiten der Antrag zurückgestellt werden kann bis diese geklärt sind.

GR Staller kann die ganze Diskussion nicht nachvollziehen, da seiner Meinung nach Wert auf eine Innenverdichtung gelegt werden soll und dies hier geschieht. 

GR Pfannerstill stellt den Antrag auf Beendigung der Diskussion und auf Abstimmung.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Dem Antrag von GR Pfannerstill auf Beendigung der Diskussion und auf Abstimmung wird zugestimmt.

Abstimmung:        JA-Stimmen        11
       NEIN-Stimmen          0

Beschluss 1

Dem Bauantrag (Tektur) zur Teilerhöhung des Dachfirstes um ca. 1,20 m des Anwesens Untersbergstraße 23 (Fl.Nr. 727/42) wird nicht zugestimmt, das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Beschluss 2

Dem Bauantrag (Tektur) zum Errichten einer Tiefgarage auf dem Grundstück Untersbergstr. 23 wird zugestimmt, das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 3

Dem Bauantrag (Tektur) zum Anbau einer Außentreppe an der Westseite des Gebäudes sowie eines Wintergartens im  1. OG wird zugestimmt; das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 10.08.2017 15:32 Uhr