Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Holzlagers auf dem Grundstück Hirschloh 1 und 3 (Fl.Nr. 233)
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Schaller lässt wissen, dass auf dem Grundstück Hirschloh 1 + 3 das bestehende Holzlager erweitert werden soll. Der Anbau soll eine Grundfläche von 34,22 m² und eine Höhe von 3,00 bis 5,21 m (Pultdach) erhalten. Die Bauweise entspricht dem Bestand.
Die zulässige GRZ beträgt 0,55. Mit dem beantragten Vorhaben erhöht sich die GRZ von 0,338 auf 0,34 und liegt damit im zulässigen Bereich.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 "Behindertenwerkstätte Hirschloh". Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, ausgenommen der Baugrenze. Die Baugrenze wird im Süden geringfügig im Mittel um 2,10 m überschritten. Der Bauherr hat eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Dieser Befreiung kann nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Abweichung städtebaulich durchaus vertretbar ist.
Das Vorhaben ist somit genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Holzlagers auf dem Grundstück Hirschloh 1 + 3 (Fl.Nr. 233) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 13 "Behindertenwerkstätte Hirschloh" hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:33 Uhr