Tektur zum Bauantrag vom 20.12.2016 zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung in das bestehende Anwesen Untersbergstr. 23 (Fl.Nr. 727/42)


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.08.2017 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller informiert, dass am Anwesen Untersbergstraße 23 im Jahr 2015 ein Anbau mit Carport und Garagen sowie der Einbau einer Betriebsleiterwohnung genehmigt wurde. Dabei wurde das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich des Anbaus wegen der Länge des Baukörpers durch den Bauausschuss nicht erteilt, jedoch durch das Landratsamt ersetzt.

Im Januar 2017 wurde über eine Tektur zu der bestehenden Genehmigung entschieden. Dabei ging es um den Bau einer Tiefgarage, den Anbau einer Außentreppe, dem Errichten eines Wintergartens sowie um die Anhebung des Dachfirstes um ca. 1,20 m. Mit Ausnahme der Dacherhöhung wurde seinerzeit der Tektur zugestimmt, über das nicht erteilte Einvernehmen wurde seitens des Landratsamtes noch nicht entschieden.

Bei der nun aktuell vorliegenden Tektur geht es um den Verzicht des Baus der Tiefgarage. Da die notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück entsprechend der ursprünglichen Baugenehmigung vorhanden sind, kann der Tektur zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer ob der Beschluss des Bauausschusses im Hinblick auf die Ablehnung der Teilerhöhung des Dachfirstes um 1,20 m von Seiten des Landratsamtes ersetzt wurde, teilt Herr Schaller mit, dass der Gemeinde noch keine Entscheidung des Landratsamtes vorliegt. Ebenso lässt Herr Schaller wissen, dass das Carport mit einem Satteldach in gleicher Firstrichtung errichtet werden soll.

GR Bender fragt nach, ob über den Beschlussvorschlag in einem oder in zwei Abschnitten abgestimmt wird.

BM Holzner äußert, dass dies in zwei Schritten erfolgen wird.

GR Lerach äußert, dass sich seine Meinung zu diesem Vorhaben nicht geändert hat und er dem Tekturantrag nicht zustimmen kann.

GR Geigl spricht sich vehement gegen eine Erhöhung des Dachfirstes auf 1,20 m aus. Zum einen gibt es in der näheren Umgebung keinen solchen Fall, zum anderen befürchtet er, dadurch für Neubauten einen Präzedenzfall zu schaffen. Zudem hat man auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Nachbarn, welche durch die Erhöhung dann weniger Sonnenlicht haben.

Auf Nachfrage von GR Rotter teilt Herr Schaller mit, dass die Stellplätze nach der neu en Satzung betrachtet wurden. Für das Labor werden 4 Stellplätze benötigt und für die Wohnungen jeweils 2.

Beschluss 1

Der Bauausschuss stimmt dem Tekturantrag vom 5.7.2017 (Verzicht auf den Bau der Tiefgarage) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Beschluss 2

Das in der Bauausschusssitzung vom 25.1.2017 versagte Einvernehmen hinsichtlich der Teilerhöhung des Dachfirstes um 1,20 m wird auch weiterhin aufrechterhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

Datenstand vom 19.09.2017 09:59 Uhr