Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das Anwesen Salzburger Str. 27 (Fl.Nr. 53/1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.08.2017 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass an das bestehende Wohnhaus Salzburger Straße 27 an der Südseite ein Wintergarten mit einer Größe von 4,00 m x 2,40 m und einer Höhe von 2,60 m angebaut werden soll.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen.

Das Baugrundstück hat eine Größe von 580 m² und ist relativ dicht bebaut. Dies gilt allerdings auch für angrenzende Grundstücke in der unmittelbaren Umgebung. Zudem ist die Grundfläche für den Wintergarten bereits als Terrasse befestigt, so dass durch das Vorhaben keine weitere Versiegelung erfolgt. Unter diesen Umständen ergab die Prüfung, dass dem Bauantrag zugestimmt werden kann.

Diskussionsverlauf

GR Geigl und GR Rotter bitten um Auskunft, ob die GRZ in diesem Fall wichtig ist.

Herr Schaller äußert, dass die GRZ bei ca. 0,5 liegen dürfte. In diesem Fall aber das Einfügegebot gem. § 34 BauGB zu beachten ist. Zudem wird hier eine bestehende Terrasse überbaut. Die Grundstücke in der näheren Umgebung sind ebenfalls dicht bebaut und sind zum Vergleich heranzuziehen.


Auf Nachfrage von GR Lerach, hinsichtlich der notwendigen Stellplätze, lässt Herr Schaller wissen, da es sich hier um ein Einfamilienhaus handelt. Der Wintergarten hat keine Auswirkung auf den Stellplatzschlüssel. Anders würde es sich bei einem Mehrfamilienhaus verhalten, wenn die Wohnfläche eine bestimmte Grenze überschreiten wüde .
 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Wintergartens auf dem Grundstück Salzburger Str. 27 (Fl.Nr. 53/1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2017 09:59 Uhr