Genehmigung Änderung Gesellschaftsvertrag der Wohnbauwerk im Berchtesgadener Land GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Piding (Gemeinde Piding) 61. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2025 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften beschlossen. Das Gesetz sieht u.a. Änderungen der Kommunalordnungen (GO, LKrO, BezO) sowie der Eigenbetriebsordnung und der Verordnung über Kommunalunternehmen vor. Das Gesetz trat am 17.12.2024 in Kraft.

Aufgrund dieser Gesetzesänderung müssen bei kommunalen Unternehmen nun nicht mehr wie bisher in Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GO vorgesehen,  Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt und geprüft werden. Stattdessen greifen unmittelbar die nach Handelsgesetzbuch geltenden Bestimmungen für die jeweilige Größenklasse von Kapitalgesellschaften (§§ 267 HGB f.).

Der Gesellschaftsvertrag  der Wohnbauwerk im Berchtesgadener Land  GmbH beinhaltet noch die in Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GO entsprechende Pflichten.  Ohne entsprechende Änderungen besteht die Vorgabe zur Rechnungslegung und Prüfung nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften (und infolgedessen auch zur Nachhaltigkeitsberichterstattung) unabhängig von etwaigen Änderungen in den bayerischen Kommunalordnungen aufgrund der Formulierungen im Gesellschaftsvertrag fort. Größenabhängige Erleichterungen des Handelsgesetzbuch bei den Berichts- und Prüfpflichten kämen danach nicht zur Anwendung. Auch bestünde eine Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, sobald das Bundesgesetz zur Umsetzung der  CSRD in deutsches Recht in Kraft tritt.

Die Gesellschafterversammlung hat am 06.02.2025 auf Empfehlung des Aufsichtsrates beschlossen, ab dem Geschäftsjahr 2025 von den größenabhängigen  Erleichterungen des HGB aufgrund des neu gefassten Art. 94 GO bzw. Art. 82 LKrO (Streichung der Vorgabe zur Rechnungslegung und Prüfung nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften und infolgedessen auch zur Nachhaltigkeitsberichterstattung) Gebrauch machen zu wollen und  den Gesellschaftsvertrag entsprechend zu ändern. 

In der als Anlage beigefügten Synopse sind die zu ändernden Paragraphen mit Erläuterungen aufgeführt. 
Die notarielle Beurkundung des geänderten Gesellschaftsvertrages ist zur regulären Gesellschafterversammlung am 30. 07.2025 geplant.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat ermächtigt den 1. Bürgermeister Hannes Holzner und dessen Stellvertreter bzw. Stellvertreterin der Neufassung von § 8 Nrn. 4 und 5, § 12 Nr. 1, § 17 Buchst. a, § 19 und § 27 des Gesellschaftsvertrages gemäß vorliegender Synopse (Anpassung aufgrund Änderung von Art. 94 GO) zuzustimmen und den Gesellschaftsvertrag bei der Beurkundung zu unterzeichnen. 

Dokumente
Synopse Änderung Gesellschaftsvertrag (.pdf)

Datenstand vom 25.04.2025 11:13 Uhr