Bauantrag zum Neubau einer Kinderkrippe auf dem Anwesen Lattenbergstr. 1 (Fl. Nr. 314/1)
Daten angezeigt aus Sitzung:
54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Anwesen Lattenbergstraße 1 /Fl. Nr. 314/1) soll die neue Kinderkrippe errichtet werden.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 50 „Lattenbergstraße“. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Die erforderlichen 3 Stellplätze (1 Stellplatz je 20 Kinder; 4 Gruppen á 12 Kinder = 48 Kinder; ergibt Stellplatzbedarf von 2,4 = 3) werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Somit kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
GR Lerach zeigt als Planer des Vorhabens seine persönliche Beteiligung an.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass bei Gemeinderat Rüdiger Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 9
NEIN-Stimmen 0
GR Lerach nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.
BM Holzner schlägt vor, GR Lerach zur Vorstellung der Pläne Rederecht zu erteilen.
Aus dem Gremium erfolgt allgemeine Zustimmung.
Planer Lerach will die Pläne in der nächsten Gemeinderatssitzung für alle Gemeinderäte präsentieren, und dann auch mit aktualisierten Kosten. Prinzipiell ist an der Planung seit zwei Jahren nichts geändert worden. Auf Nachfrage teilt er mit, im Gegensatz zu den laut Stellplatzsatzung geforderten drei sind insgesamt 23 Stellplätze vorhanden.
Zur Hochwasserschutzeinrichtung, die wegen eines HQ100-Szenarios erforderlich ist, wird eine Verständnisfrage gestellt, die auf die Höhe des dafür vorgesehenen Geländes und den Umfang der Fläche abzielt.
Der Planer führt dazu aus, die dafür bestimmte Mulde befindet sich im südlichen Teil des Gartens (siehe anliegenden Plan „Außenanlagen“, blau eingefasste Fläche) und wird einem möglichen Hochwasser „zur Verfügung gestellt“, womit sich das Wasser nicht mehr weiter ausbreiten kann. Der Aushub für die Mulde wird ungefähr zehn Lkw-Fuhren betragen. Der vorhandene Spielplatz ist von den Maßnahmen nicht betroffen. Das neue Gebäude wird 50 cm über dem natürlichen Gelände errichtet werden.
Es handelt sich bei der Mulde um eine Retentionsfläche, stellt BM Holzner heraus.
Im Gremium wird bei der Gelegenheit die Änderung der BayBO bezüglich der Stellplätze thematisiert und die Frage aufgeworfen, wie sich das auf die Gemeinde Piding auswirken wird.
Piding wird seine Stellplatzsatzung ändern müssen, verdeutlicht die Bauamtsleiterin. Die Bekanntgabe der Muster-Stellplatzsatzung des Bayerischen Gemeindetags ist dazu abzuwarten, die endgültige Fassung liegt noch nicht vor. Die Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen nach der BayBO soll mit 01.10.2025 entfallen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag zum Neubau einer Kinderkrippe auf dem Anwesen Lattenbergstr. 1 (Fl. Nr. 314/1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 09.04.2025 13:07 Uhr