Gemeinde Ainring; Neuaufstellung Bebauungsplan "Ainring A Süd"; Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Bauausschuss der Gemeinde Ainring hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Ainring A Süd“ gebilligt.
Die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Ainring A Süd“ umfasst ca. 73.495 m² und soll insbesondere die folgenden angestrebten Ziele für das Planungsgebiet räumlich umsetzen und
konkretisieren:
Auf dem sog. Altwirtgrundstück (Grundstück Fl. Nr. 101 der Gemarkung Ainring), historisch
betrachtet das prägende Dorfzentrum mit Altwirt und Saal, soll eine Seniorenwohnanlage entstehen. In diesem Gebäude sollen ca. 20 Seniorenwohnungen, 10 Appartements in
einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft und 4 Wohnungen für Mitarbeiter entstehen.
Als Wohngebäude ist dieses Vorhaben in einem dörflichen Wohngebiet nach § 5a Abs. 1 BauNVO zulässig. Die Gemeinde Ainring konnte das Baugrundstück zwischenzeitlich erwerben.
Ferner soll eine Nachverdichtung des bestehenden Siedlungsgefüges unter Erhalt bestehender Nutzungen und baulicher Strukturen ermöglicht werden.
Die Gemeinde Piding wurde als beteiligte Behörde um Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 27. März 2025 gebeten.
Die vorgelegten Unterlagen wurden geprüft. Nachteilige Auswirkung durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans auf die Belange der Gemeinde Piding konnten nicht festgestellt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erhebt keine Einwände gegen die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Ainring A Süd“ der Gemeinde Ainring. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Piding am Verfahren ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.04.2025 13:07 Uhr