Bauleitplanung Gemeinde Ainring; 2. Änderung des Bebauungsplans "Mitterfelden Nordwest Gemeinbedarfsflächen" im Zusammenhang mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans
Daten angezeigt aus Sitzung:
56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Gemeinderat Ainring hat in seiner Sitzung am 23.01.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Mitterfelden Nordwest - Gemeinbedarfsflächen“ beschlossen. Zweck der 1. Änderung des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel in siedlungsintegrierter Lage zu schaffen, um bestehende Einzelhandelsstrukturen in der Gemeinde zu ersetzen und bedarfs- und nachfragegerecht zu ergänzen.
Die derzeit in diesem Bereich festgesetzten Freizeit- bzw. Sportanlagen sollen im unmittelbaren Umfeld jedoch weiterhin nachgewiesen werden. Hierzu werden im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplans die bestehenden und geplanten Schul- und Freizeitanlagen neu organisiert, wobei auch Bereiche nördlich der Kreisstraße BGL 18, unmittelbar am Schwimmbad und dessen Stellplätzen gelegen, einbezogen werden.
Am 18.02.2025 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung gefasst.
Für die geplanten Nutzungen im Bereich Mitterfelden, Nähe Kreisverkehr Schmidinger Weiher, südlich und nördlich der Schwimmbadstraße, ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Am 18.02.2025 hat der Gemeinderat Ainring daher auch die 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren des Bebauungsplans beschlossen. Durch diese Änderungsverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung der Freizeitanlagen im Süden der Schwimmbadstraße, die Neuschaffung von Pkw-Stellplätzen östlich des Schwimmbadgeländes und für die Ausweisung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel geschaffen werden.
Die Gemeinde Piding wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 19. Mai 2025 zur Stellungnahme aufgefordert.
Aus Sicht der Verwaltung entstehen durch die geplanten Änderungen keinen negativen Auswirkungen für die Gemeinde Piding. Dem Bauausschuss wird daher vorgeschlagen, keine Einwände gegen die geplante Bauleitplanung zu erheben.
Diskussionsverlauf
Es folgen keine Rückfragen oder Einwände aus dem Gremium.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die geplante 2. Änderung des Bebauungsplans „Mitterfelden Nordwest Gemeinbedarfsflächen im Zusammenhang mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ainring“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.06.2025 13:10 Uhr