Bauantrag zum Errichten einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Blumengasse 9 (Fl.Nr. 696/4)
Daten angezeigt aus Sitzung:
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Blumengasse 9 über der bestehenden Terrasse eine Überdachung mit einer Seitenwand aus Glas errichtet werden soll.
Die überdachte Fläche soll eine Breite von 6,00 m und eine Tiefe von 2,92 m erhalten. Die Grundfläche beträgt somit 17,52 m². Das Vorhaben ist nach Art. 57 Abs. 1 Buchstabe g grundsätzlich verfahrensfrei.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 „Blumengasse“. Das Vorhaben liegt außerhalb des im Bebauungsplan vorgesehenen Baufensters und widerspricht dadurch den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Dafür hat der Bauherr einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt werden kann. Terrassenüberdachungen sind keine Besonderheit und wurden im Gemeindegebiet vielfach genehmigt.
Die GRZ bleibt unverändert bei 0,35, da die Terrassenfläche bereits in die ursprüngliche Berechnung einbezogen war.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Terrassenüberdachung mit einer verglasten Seitenwand zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Dem Antrag auf eine isolierte
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41 „Blumengasse“ wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2019 10:47 Uhr