Bauantrag zum Errichten eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Haindlstr. 6 (Fl. Nr. 33/2)
Daten angezeigt aus Sitzung:
49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.09.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller lässt wissen, dass auf dem Grundstück Haindlstr. 6 ein Einfamilienhaus mit Garagen errichtet werden soll. Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Das Baugrundstück wird vom Bestandsgrundstück Fl. Nr. 33/2 abgetrennt. Mit dem geplanten und schriftlich bereits zugesicherten Zukauf einer Fläche von ca. 173 m² aus der Fl. Nr. 33 wird das Baugrundstück eine Gesamtfläche von ca. 687 m² aufweisen. Die überbaute Fläche entspricht dann dem Verhältnis der südlich angrenzenden Bebauung. Die nach der Grundstücksteilung verbleibende Fläche des Bestandsgrundstückes ist ebenfalls den örtlichen Verhältnissen angepasst. Die Bauweise in Hanglage entspricht dem vorhandenen Wohngebäude und fügt sich harmonisch in die Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Die Abstandsflächen sind gewahrt durch die vorliegende Abstandsflächenübernahme bzw. durch den Zukauf der südlichen Fläche, die nach der erteilten Baugenehmigung erfolgen wird. Die notwendigen zwei Stellplätze sind in der geplanten Doppelgarage vorhanden.
Da sich das Vorhaben im Einflussbereich der Schule befindet, soll auf die damit verbundene gelegentliche Lärmbelästigung hingewiesen werden.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
GR Lerach kann dem Bauantrag grundsätzlich zustimmen, weist jedoch
auf die fehlende Abstandsfläche bei den Garagen hin. Herr Schaller nimmt dies zur Kenntnis.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Haindlstr. 6 (Fl. Nr. 33/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Im Hinblick auf die in der Nähe befindliche Schule wird auf die damit verbundene gelegentliche Lärmbelästigung hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2019 14:02 Uhr