Errichtung einer zusätzlichen Ammoniak-Kälteanlage auf dem Grundstück Hockerfeld 7 (Fl. Nr. 632/1); Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hockerfeld" sowie Stellungnahme zum vorzeitigen Beginn
Daten angezeigt aus Sitzung:
54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.02.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller informiert, dass die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG planen, die bestehende Anlage zur Behandlung oder Verarbeitung von Milch durch Errichtung einer zusätzlichen Ammoniak-Kälteanlage bei gleichzeitiger Demontage der bestehenden Ammoniak-Kälteanlagen und bestehendem Anlagenequipment des alten Kesselhauses im Bereich der Fl. Nr. 632/1 und 632/2 zu ändern. Darüber hinaus sollen im Rahmen dieses Änderungsverfahrens die bisherigen Ammoniakmengen der bestehenden Kälteanlage von derzeit 13,45 t auf maximal 28,5 t (theoretische Menge, tatsächliche Füllmenge 19,35 t) erhöht werden. Durch die Erhöhung der Ammoniakmenge handelt es sich auch weiterhin nicht um einen Betrieb nach der Störfallverordnung.
Die neue Ammoniak-Kälteanlage einschließlich der erforderlichen Anlagentechnik soll innerhalb des Gebäudes des alten Kesselhauses errichtet und als Verbund der bestehenden Ammoniak-Eiswasseranlage betrieben werden. Für die Vorhaltung des erzeugten Eiswassers soll im Außenbereich des Gebäudes ein Eiswassersilo aufgestellt werden.
Die Milchwerke haben die Zulassung des vorzeitigen Beginns des Vorhabens beantragt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage nach der Bundesimmissionsschutz-Verordnung.
Die Gemeinde Piding wird um Stellungnahme zur Zulassung des vorzeitigen Beginns der Maßnahme gebeten. Die vorgelegten Unterlagen wurden geprüft. Es sind keine Anhaltspunkte festzustellen, die einem vorzeitigen Beginn des Vorhabens aus Sicht der Gemeinde entgegenstehen könnten. Nachteile für die Gemeinde oder der angrenzenden Wohnbebauung sind nicht feststellbar. Es kann daher empfohlen werden, dem Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns zuzustimmen.
Mit dem Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz wird auch das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Hier geht es um Umbau und die Erweiterung der Eiswasseranlage zwischen den bestehenden Gebäuden. Außerhalb des Gebäudes soll ein Eiswassersilo aufgestellt werden.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hockerfeld“. Die Erweiterung der Eiswasseranlage befindet sich im Innern des Bestandes. Der Bauantrag widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes nur hinsichtlich der Dachneigung, die 5 bis 24° haben soll. Auf Grund der Aufbauten für die Verdunster ist eine Dachneigung nur von 3° möglich. Hierfür wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.
Der Befreiung kann zugestimmt werden, da nach § 2 Ziff. 1 der Satzung in Ausnahmenfällen sogar Flachdächer zulässig sind, wenn das Aufstellen von Gerätschaften geplant ist. Wenn abweichend von der Dachneigung auch ein Flachdach zulässig ist, ist auch Raum für eine geringere Neigung zwischen Flachdach und festgesetzter Mindestneigung. Das Eiswassersilo sowie die aufgebauten Verdunster haben eine maximale Höhe von 472,60 mNN und entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die Prüfung des Bauantrages ergab, dass die Zustimmung zum Vorhaben erteilt sowie der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt werden kann.
Diskussionsverlauf
GR Geigl möchte wissen, wie gefährlich Ammoniak ist bzw. was passiert, wenn die Kühlung ausfällt.
BM Holzner zeigt auf, dass Ammoniak als stark gesundheitsgefährdend eingestuft ist und hier deshalb strenge Vorschriften eingehalten werden müssen.
Wie Herr Schaller erläutert, wird Ammoniak als Kältemittel eingesetzt. Die geplanten Anlagen befinden sich auf dem neuesten Stand der Technik und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen sind berücksichtigt.
Seit Beginn der Milchwerke an diesem Standort – seit über dreißig Jahren – und auch schon im früheren Betrieb an der Bahnhofstraße wird Ammoniak verwendet, führen BM Holzner und Herr Schaller aus.
Die Frage von 3. BM Dr. Zimmer, wo die Grenze zur Störfallverordnung liegt, bleibt unbeantwortet.
3. BM Dr. Zimmer erkundigt sich, ob die Feuerwehr eine spezielle Einweisung erhält. Dies bejahend weist Herr Schaller darauf hin, dass die Feuerwehr bereits mit CSA-Anzügen (Chemikalienschutzanzügen) ausgerüstet ist.
BM Holzner legt dar, dass die Gemeinde für die Feuerwehr keine Gerätschaften ausschließlich für die Milchwerke vorhalten muss. Dafür hat der Betreiber der Anlage zu sorgen.
Herr Schaller bestätigt auf Nachhaken von GR Geigl, dass hier die Aufsicht durch das Landratsamt erfolgt bzw. die Maßnahme feuerwehrtechnisch von der Kreisbrandinspektion begleitet wird.
Das Freiwerden von Ammoniak thematisiert GR Rotter.
Dieses wird im Störfall von der Feuerwehr mit Wassernebel
niedergeschlagen, so Herr Schaller.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag der Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG auf Zulassung des vorzeitigen Beginns zur Errichtung einer zusätzlichen Ammoniak-Kälteanlage mit den erforderlichen weiteren Baumaßnahmen zu.
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hockerfeld“ hinsichtlich der Dachneigung der künftigen Kälteanlage zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.04.2019 13:03 Uhr