Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Aufenthaltsraumes in einen Gastronomiebetrieb und Anbringen von zwei Überdachungen am bestehende Gebäude Ganghoferstr. 40 (Fl. Nr. 310)


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.04.2019 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach  die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0



Herr Schaller erläutert, verschiedene Räume im Anwesen Ganghoferstr. 40 werden aktuell intensiver gastronomisch genutzt. Es ist daher erforderlich, eine baurechtliche Nutzungsänderung für die Räumlichkeiten herbeizuführen. Im Einzelnen soll der bisher sogenannte Aufenthaltsraum in eine Schank- und
Speisewirtschaft geändert werden. Die Küche wird in das ehemalige Platzwartbüro erweitert. Im Keller wird aus dem bisherigen Fitnessraum ein Lager für die Gaststätte, ferner wird im Keller das erforderliche Personal-WC eingebaut. Neu ist eine Küchenerweiterung an der Westseite mit einer Grundfläche von 2,32 m x 1,65 m sowie ein Glasdach mit einer Tiefe von 3,60 m über der Terrasse an der Südseite. An der Nordseite des Clubhauses soll ein Abstellraum für die Gastronomie mit einer Grundfläche von ca. 25 m² und eine überdachte Terrasse mit einer Fläche von ca. 31 m² entstehen.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Gebiet für Sport- und Spielanlagenflächen. Ein Vorhaben ist nach § 34 BauGB zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der Bebauung in die nähere Umgebung einfügt. Bei den geplanten baulichen Maßnahmen am Gebäude ist im Verhältnis zur Grundstücksgröße nur ein relativ kleiner Teil betroffen, welcher sich auf die Gesamtsituation nicht nachteilig auswirkt. Die gastronomische Nutzung wird, wenn auch in kleinerem Umfang, seit vielen Jahren betrieben. Nachteile für die angrenzende Wohnbebauung haben sich bisher nie ergeben und sind auch nicht zu erwarten. Die notwendigen Stellplätze für die Tennisanlage sowie für die Gastronomie sind auf dem Grundstück vollständig nachgewiesen.
Die umfassende Prüfung ergab, dass dem Bauantrag zugestimmt werden kann.      

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung verschiedener Räume sowie der Küchenerweiterung und der weiter beantragten baulichen Maßnahmen am Anwesen Ganghoferstraße 40 (Fl. Nr. 310) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2019 13:41 Uhr