Errichten eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Heurungstr. 5a (Fl. Nr. 93); Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Grundflächenzahl


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.06.2019 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Heurungstr.5a soll ein Einfamilienhaus errichtet werden, so Herr Schaller. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße. Da das geplante Gebäude nicht mit den im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen übereinstimmte, wurde mit Beschluss des Bauausschusses vom 11.06.2018 einer entsprechenden Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt. Im Zug des Genehmigungsverfahrens erfolgte nun in Absprache mit dem Landratsamt BGL eine Änderung des Zuweges in der Form, dass anstelle der geplanten Stellplätze nun doch eine Garage errichtet wird und die Zufahrt an das Haus herangeführt wird, verbunden mit dem zweiten Stellplatz. Durch diese Erweiterung der Zufahrt verändert sich zwingend die GRZ. Nach dem Bebauungsplan ist sie auf 0,25 für das Hauptgebäude festgesetzt, zusammen mit den Nebenanlagen also 0,375. Gebäude und Nebenanlagen haben eine GRZ von 0,29. Die Fläche der Zufahrt beträgt 174 m² und entspricht einer GRZ von 0,302, womit sich eine Gesamt-GRZ von 0,59 errechnet und weit über dem zulässigen Wert liegt.
Das Baugrundstück hat einen sehr ungünstigen Zuschnitt mit einer mittleren Länge und Breite von etwa 60 x 11 m. Durch die Aufnahme des Grundstücks in den Bebauungsplan besteht Baurecht. Aus Sicht der Verwaltung ist in diesem Fall die Zufahrt gesondert zu betrachten, da ansonsten die Ausübung des Baurechts unmöglich wäre. Bei Verwendung von wasserdurchlässigem Belag (Kies oder Ökopflaster) könnte die GRZ für die Zufahrt rechnerisch um 50 % reduziert werden. Damit ergäbe sich eine Gesamt-GRZ von 0,438, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erscheint damit vertretbar.
 

Diskussionsverlauf

GRin Schöndorfer zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderätin Schöndorfer die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0

3. BM Dr. Zimmer möchte wissen, ob Plastikwaben als Belag für die Zufahrt ausgeschlossen sind und verweist auf derartige Fälle in der Vergangenheit.
Herr Schaller beruft sich auf den Beschlussvorschlag, wonach Kies bzw. Ökopflaster o. ä. als Belag zur Bedingung gemacht wird.

GR Koch stört sich grundsätzlich am Abweichen vom Bebauungsplan, wenn dieser – wie im vorliegenden Fall - erst vor einigen Jahren aufgestellt wurde. Er wirft die Frage in den Raum, warum das Gremium Zeit aufwendet für die Aufstellung eines Bebauungsplans, wenn nicht danach gehandelt wird.
GR Koch erinnert daran, dass das Baufenster für das Grundstück Heurungstraße 5a bereits verschoben wurde, hebt aber hervor, dass er gegen das aktuelle Bauvorhaben keine Einwände hat.
Herr Schaller legt dar, dass ursprünglich zwei Bauräume – Haus und Garage - vorgesehen waren. Diese Flächen wurden später zusammengelegt, um ein Wohngebäude mit vernünftiger Größe zu ermöglichen. Statt der Garage waren zwei Stellplätze vorgesehen. Im Verlauf des Verfahrens hat sich nun in Absprache mit dem Landratsamt ergeben, statt eines Stellplatzes nun doch eine Garage zu errichten und die Zufahrt zu ändern. Der genaue Hintergrund ist Sachbearbeiter Schaller nicht bekannt.
GR Lerach stellt fest, es ist kein Fehler einen Fehler zu korrigieren, der beim Bebauungsplanverfahren passiert ist. Man hat Bebauung zugelassen, dann muss diese auch sichergestellt werden. Die Bebauung dieses Grundstücks ist nun ausgereizt, resümiert GR Lerach, sieht aber darin kein Problem.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan s hinsichtlich der GRZ unter der Bedingung zu, dass die Zufahrt mit einem wasserdurchlässigen Belag (Kies, Ökopflaster o.ä.) befestigt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2019 13:49 Uhr