1. Laut 3. BM Dr. Zimmer hapert es bei der Sicherstellung der Grünordnung, die zwar im Bebauungsplan verankert ist, aber deren Umsetzung nicht kontrolliert wird. Er sieht große Verantwortung und wünscht sich, dass hier die Verwaltung tätig wird.
BM Holzner nimmt dies zur Kenntnis und verspricht zu prüfen, wie diesem Wunsch entsprochen werden kann. Er wird auch nach Vorschlag von GR Geigl bei den Nachbargemeinden Erkundigungen einziehen.
GR Geigl stellt bei größeren Anlagen das Hinterlegen einer Summe - zum Beispiel Euro 2.000 - zur Diskussion.
BM Holzner und Herr Schaller neigen diesbezüglich zu Skepsis.
Grundsätzlich sollte gut überlegt sein, wie ein Grünordnungsplan aussehen soll, meint GR Pfannerstill; nach seiner Meinung
so einfach wie möglich, damit ein Grundeigentümer möglichst selbst über die Art und Weise der Bepflanzung entscheiden kann.
2. 3. BM Dr. Zimmer ruft den letzten Sommer mit seiner Trockenperiode in Erinnerung und wirft die Frage auf, ob sich so ein Ereignis im Wasserwerk bemerkbar macht bzw. die Quellschüttung beeinflusst.
Herr Schaller bejaht dieses.
Derzeit ist die Quellschüttung sehr gut, es kommt zu so gut wie keinem Zukauf von Wasser, so BM Holzner.
Für den Gartenbereich zu Regenwassernutzung aufzurufen sowie bei Bauträgern Regenwassernutzung anzuraten, empfiehlt 3. BM Dr. Zimmer. Er plädiert zu einer geschlossenen Regenwasseranlage und prangert an, dass 45 % des gesamten Wasserverbrauches der Toilettenspülung geschuldet sind.
Technisch stellt die Einrichtung einer geschlossenen Regenwasseranlage kein Problem dar, trägt GR Rotter vor.
BM Holzner begrüßt den Hinweis, verweist aber gleichzeitig auf geltende Vorschriften, weil diese Anlagen nicht mit Trinkwasseranlagen in Berührung kommen dürfen.