Bauantrag zum Errichten eines Anbaues an das Anwesen Wisbacherstr. 14, (Fl. Nr. 107)
Daten angezeigt aus Sitzung:
60. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Drei Pidinger Ortsvereine wollen gemeinsam an das Haus der Vereine ein Lagergebäude anbauen, so Herr Schaller. Der Anbau soll eine Größe von 12,80 x 12,30/9,75 m und eine Firsthöhe von 5,18 m haben. Hierzu liegt ein Bauantrag vor.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet. Die Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach muss sich ein Vorhaben u. a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der überbauten Fläche in die nähere Umgebung einfügen. Im Vergleich zu den umgebenden Grundstücken fügt sich das geplante Bauwerk problemlos ein. Irgendwelche negativen Auswirkungen für die Nachbarschaft sind durch den geplanten Bau nicht zu erwarten; der unmittelbar angrenzende Nachbar hat zu dem Bauvorhaben bereits sein Einverständnis erklärt.
Das Vorhaben ragt in die Anbauverbotszone der B 20 hinein; das Straßenbauamt hat eine Ausnahme in Aussicht gestellt.
Die erforderlichen Stellplätze stehen vor dem Gebäude zur Verfügung.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass die Zustimmung erteilt werden kann.
Diskussionsverlauf
GR Pfannerstill zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Pfannerstill die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
GR Rotter erkundigt sich nach dem Drainage-Sickerschacht. Die Sickerrohe sollten eine gewisse Strecke vom Keller des Anbaues entfernt sein, damit es zu keinen Schäden wegen Feuchtigkeit kommt.
Herr Schaller bestätigt, dass vor einigen Jahren
ein Sickerschacht angelegt wurde. Im Weiteren klärt er auf, dass die frühere Kühlanlage im Keller noch vorhanden ist. Die Dorfbevölkerung nutzte diese Gefriermöglichkeit, als noch nicht jeder einen Kühlschrank besaß.
Der ehemalige Kühlkeller ist geöffnet und freigelegt worden, berichtet BM Holzner. Eine Fachfirma inspizierte die Anlage. Nachdem klar war, dass keine Gefahr ausgeht, ist der Abgang verfüllt und mit einer Betonplatte versehen worden.
BM Holzner informiert das Gremium, dass er mit dem Bauherrn abgeklärt hat, die Gemeinde als Eigentümer des Gebäudes ist zuständig für Altlasten.
Ob eine Begrünung zur B 20 hin vorgesehen ist, will GR Geigl wissen und spricht sich dafür aus.
BM Holzner nimmt die Anregung zur Kenntnis und sucht nach einer Lösung.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Anbaus für ein Lager an das bestehende Anwesen Wisbacherstr. 14 (Fl. Nr. 107) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.09.2019 14:24 Uhr