Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das Anwesen Fuderheubergstr. 9 (Fl. Nr. 643/8)
Daten angezeigt aus Sitzung:
61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.09.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Laut Herrn Schaller soll an das bestehende Wohnhaus Fuderheubergstraße 9 (Fl. Nr. 643/8) ein Wintergarten mit einer Größe von 5,00 x 3,00 m errichtet werden. Über dem Wintergarten soll eine überdachte Dachterrasse entstehen. Die Gesamthöhe des Anbaus soll 4,62 m betragen.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen. Das Grundstück weist zwar eine relativ hohe Überbauung auf, die Erweiterung mit dem Wintergarten fällt sehr gering aus, 1/3 der Grundfläche ist bereits jetzt Terrasse. Im Vergleich zu den Nachbargebäuden ist die Überbauung des Grundstücks angemessen, das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.
Die aufgesetzte Dachterrasse wirkt nicht störend, ist keine Besonderheit in unserer Gemeinde und fügt sich ebenfalls ein; das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Dem Bauantrag kann demgemäß zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Anbau eines Wintergartens mit darüber liegender überdachter Dachterrasse am Anwesen Fuderheubergstraße 9 (Fl. Nr.
643/8) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.10.2019 13:51 Uhr