Antrag zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 "Seniorenanlage Lindenstraße"; Vorstellung und Genehmigung des Entwurfs der Änderungsplanung
Daten angezeigt aus Sitzung:
62. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller trägt vor, in der Sitzung des Bauausschusses vom 01.07.2019 wurde dem Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Senioren-Anlage Lindenstraße“ zugestimmt. Nun liegt der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes vor. Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Erhöhung der Anzahl der Pflegeplätze, da die vorhandenen Betten permanent voll ausgelastet sind und Nachfragen aus der heimischen Bevölkerung oft nicht nachgekommen werden kann.
Dem Entwurf ist zu entnehmen, dass sich die GRZ gegenüber der bisherigen Festsetzung von 0,36 und dem Änderungsantrag vom 14.06.2019 auf 0,50 erhöhen soll. Diese Erhöhung ist zwar eklatant, aber die geplante Erweiterung der Senioren-Anlage, wodurch sich die überbaute Fläche um etwa 5 % erhöht, ist ansonsten nicht möglich. Bei Betrachtung der überbauten Flächen Pidinger Gewerbegebiete, beispielsweise Hagebaumarkt oder Milchwerke, sind vergleichbare Maßstäbe zu finden. Im Hinblick auf die Innenraumverdichtung ist für ein Sonderobjekt zur Daseinsvorsorge wie ein Pflegeheim eine überdurchschnittliche Bebauung als vertretbar anzusehen. Bezugsfälle für die künftige Wohnbebauung in der Gemeinde können dadurch nicht geschaffen werden.
Die Erweiterung der Baugrenze soll an der Westseite 11,25 m und an der Südseite 6,54 m betragen (im Antrag vom 16.06.2019: 9,50 m und 6,00 m). Die Abstandsflächen werden eingehalten; ein Abstandsflächenplan liegt vor.
Der Verbindungsbau zwischen dem Verwaltungs- und Speisesaaltrakt und dem Hauptbau soll von jetzt einem Geschoss auf drei Geschosse angehoben und dem Hauptbau in der Höhe angeglichen werden. Dieser Änderung im Hinblick auf eine angemessene Kapazitätserhöhung ist nichts entgegenzusetzen.
Nach der Stellplatzsatzung, Anlage Ziffer 1.4 zu § 3 der Satzung, sind für je 10 Betten ein Stellplatz erforderlich; mit der Erweiterung würde das Haus über 110 Pflegeplätze verfügen. Die notwendigen 11 Stellplätze sind nachgewiesen. Tatsächlich sind 19 Stellplätze vorhanden.
Diskussionsverlauf
BM Holzner ist die Thematik seit Längerem bekannt. Er signalisiert vollstes Verständnis, nachdem sich die Rahmenbedingungen für das Seniorenheim seit Baubeginn erheblich geändert haben.
GR Rotter hält die Stellplatzordnung grundsätzlich in Ordnung, stößt sich aber an den parkenden Fahrzeugen an der Lindenstraße im Bereich des Pflegeheimes. Außerdem fragt er, ob die Zufahrt zum Seniorenheim für einen Feuerwehreinsatz geeignet ist.
Wie Herr Schaller versichert, ist die vorgeschriebene Breite für die Zufahrt von 3,50 Meter gegeben. Die Prüfung dafür unterliegt dem Landratsamt und dem Kreisbrandrat.
Parkende Fahrzeuge stammen auch von Anwohnern der Lindenstraße. Hier ist zu hoffen, dass die bald fertiggestellte Tiefgarage Abhilfe schafft, so Herr Schaller.
Grundsätzlich sind die Stellplätze für Pflegekräfte des Seniorenheimes vorgesehen.
GR Geigl möchte wissen, ob eine Abstandsflächenübernahme besteht.
Nachdem aus einem Lagerraum ein Schlafraum wurde, ist dies notwendig geworden. Der Abstandsflächenplan liegt vor.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt vom Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Seniorenanlage Lindenstraße“ zustimmend Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die weiteren Verfahrensschritte im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (öffentliche Bekanntmachung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.11.2019 08:33 Uhr