Antrag zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 "Hockerfeld"; Zustimmung zum Änderungsantrag sowie Vorstellung und Genehmigung des Entwurfs (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 63. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.11.2019 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt im Sachvortrag wissen, dass die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Hockerfeld“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beantragt haben. Sie beabsichtigen auf den Fl.Nr. 1085 und 632/2 die Errichtung eines neuen Produktionsgebäudes für Milcherzeugnisse mit Glasflaschenabfüllung und Anlieferungsbereich.
Im bestehenden Bebauungsplan ist für das mit „GE B“ bezeichnete Gewerbegebiet eine maximale Gebäudehöhe von 460,40 mNN festgesetzt. Es ist nun geplant, die Gebäudehöhe in diesem Bereich so partiell anzuheben, dass entsprechend der Bebauung des „GEe C“ eine Abstufung in Richtung der Straße Am Gänslehen erzielt wird. Der östliche Abschnitt soll demnach eine Höhe von 472,60 mNN haben, der mittlere Abschnitt 466,50 mNN (entsprechend der Höhe des Laborgebäudes) und der westliche Abschnitt zur Straße Am Gänslehen hin 460,40 mNN. Durch diese Abstufung erscheint die doch massive Bebauung optisch etwas versöhnlicher und kann nach Ansicht der Verwaltung so akzeptiert werden.
Die durch die Überbauung verlorengehenden Stellplätze werden durch den Bau eines Parkhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 317 an der Lattenbergstraße kompensiert (Bauantrag TOP 7; wird vertagt auf Dezember-Sitzung). Das Parkhaus wird etwa über 200 Pkw-Stellplätze verfügen. Damit stehen erheblich mehr Stellplätze als bisher zur Verfügung und sind auch unter Einbeziehung des Erweiterungsbaus ausreichend. Aktuell haben die Milchwerke 488 Mitarbeiter. Nach Ziffer 9.1 zur Stellplatzsatzung ist für je 3 Beschäftige 1 Stellplatz notwendig, insgesamt somit 163 Stellplätze.
Die GRZ im Änderungsgebiet soll von 0,73 auf 0,85 angehoben werden. Nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ist die maximal zulässige GRZ 0,8. Weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im vorliegenden Fall könnte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Es kann auch hier der Grundsatz angewendet werden, dass, mit dem Hintergrund eines sparsamen Flächenverbrauchs, benötigte Flächen besser im Innenbereich bebaut werden als neue Grundstücksflächen anzugreifen.  
Die BMZ soll von 5 auf 10 angehoben werden. Diesem Antrag kann nachgekommen werden, da durch die Festsetzung der GRZ und der Höhen die Gebäudegröße weitgehend vorgegeben ist.

Das künftige Gebäude soll eine Umfahrung erhalten, wobei die Zufahrt über die bestehende Zufahrtstraße erfolgen soll und die Ausfahrt im Westen des Gewerbegebiets B direkt in die Straße Am Gänslehen erfolgt. Negative Auswirkungen sind dadurch nicht zu befürchten, da es in diesem Fall keine Rolle spielt, an welcher Stelle die Lkw in die Straße einfahren.
Herr Schaller zeigt die dazu eingereichten Pläne per Beamer-Präsentation.

Diskussionsverlauf

GR Geigl erkundigt sich, welche Reihenfolge für die Bauvorhaben der Milchwerke vorgesehen ist.
Wie Herr Schaller erklärt, steht an erster Stelle das Parkhaus.

GR Geigl thematisiert die in der Begründung genannten Belange der Feuerwehr und möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob die Milchwerke aus den Reihen der Mitarbeiter einen Werkschutz stellen für den Gefahrenfall (Stichwort:  Ammoniak oder Säuren).

Herr Schaller räumt ein, dass die Ammoniak-Anlage im Ernstfall die größte Gefahr darstelle. Gleichzeitig weist er daraufhin, dass diese Anlage sehr gut abgesichert ist, entscheidend sei die Früherkennung. Bei der Feuerbeschau habe sich herausgestellt, dass die Milchwerke hinsichtlich des Brandschutzes  als Vorzeigebetrieb eingestuft werden können. Es gebe hohe Auflagen, die allesamt erfüllt würden. Geschulte Mitarbeiter konnten in Sachen Sicherheit jede Frage beantworten.

GR Koch schickt in seinem Redebeitrag voraus, dass er in der Vergangenheit vielen Bauvorhaben der Milchwerke bedenkenlos zustimmen konnte, weil sie sich harmonisch in das Gesamtkonzept einfügten. Die jetzige Planung allerdings nehme solch massive Dimensionen an, dass man nicht mehr von nachhaltigem Bauen sprechen könne. Er signalisiert seine Ablehnung.

GR Schlindwein erbittet Auskunft über die vorgesehene Gebäudehöhe und fragt nach, ob der Nebau in etwa mit dem Hochregallager zu vergleichen sei.
Herr Schaller führt aus, dass sich dies seiner Kenntnis entzieht.
GR Schlindwein erachtet den geplanten Baukörper als sehr massiv und betont, dass man in diesem Zusammenhang nicht mehr von einem Ortsbild sprechen könne. Dennoch signalisiert er seine Zustimmung.

GR Pfannerstill fragt nach der vorgesehenen Umfahrung und erinnert in diesem Zusammenhang an den Immissionsschutz. Er gibt zu bedenken, dass der Schall von dem neuen Gebäude eventuell in Richtung der Wohnbebauung zurückgeworfen werden könnte.

3. BM Dr. Zimmer thematisiert die Satzung, im Speziellen die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften in § 2, und spricht von sinnlosen Beschreibungen, die nichtzutreffend seien. Als Beispiele nennt er die Regenwassernutzung oder die Fassadengestaltung. In diesem Zuge regt er mehrmals an, die Satzung, die er als grundlegend falsch erachtet, dem aktuellen Vorhaben anzupassen.
Zudem erkundigt er sich nach der Existenz eines Grünordnungsplans, was Herr Schaller verneint.
3. BM Dr. Zimmer erinnert daran, dass Grünordnungspläne im Bebauungsplan Rechtsgültigkeit besitzen. Er gibt zu bedenken, dass man in vorliegendem Fall zur Gänze auf eine Gründordnung verzichtet und hegt den Wunsch, die Verwaltung möge mit der Antragstellerin Gespräche über Kompensationsmöglichkeiten führen. Weiters bereiten die Umfahrung und die Höhe des geplanten Gebäudes Sorgen. Vom Planer möchte er nachgeprüft wissen, inwiefern Immissionen und eine mögliche Verschattung den anliegenden Nachbarn tangieren. Vom Bauamtsleiter erbittet er die Auskunft, an welcher Stelle des Verfahrens dies möglich sei.
Herr   Schaller konkretisiert, dass eine Klärung im Rahmen des Auslegungsverfahrens möglich sei.
BM Holzner stellt zum Grünordnungsplan klar, dass das Bauamt nicht darauf verzichtet habe, sondern vielmehr von der Kennzeichnung einzelner Bäume Abstand genommen wurde. Dies sei in der Vergangenheit auch so vom Gremium gewünscht worden.
3. BM Dr. Zimmer räumt ein, dass eine Umsetzung eines Grünordnungsplans in einem solchen Industriegebiet nicht möglich bzw. sinnfrei wäre, es gehe rein um Verbesserungsvorschläge.
GR Geigl befindet diese Empfehlung für gut.

GR Staller erinnert an den Wegfall der bestehenden Parkplätze und stellt einen Zusammenhang mit der dadurch resultierenden Lärmminderung her.
Dem pflichtet Herr Schaller bei.
Zur Höhe informiert GR Staller, dass seines Wissens nach das geplante Gebäude das bestehende Hochregallager nicht überragt.
Herr Schaller erklärt in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Höhenabstufungen der Gebäude via Beamer-Präsentation.
GR Staller führt auf, dass   Glas die Verpackung der Zukunft sei, dieser Werkstoff allerdings Platz brauche und sich deswegen der Aufwand für die Milchwerke groß gestalte.

GR Lerach macht deutlich, dass der Bebauungsplan für ihn keinen Dorfcharakter mehr beinhalte, sowie es die Ortsentwicklung vorsieht. Vielmehr müsse man von Industriecharakter sprechen. Er signalisiert seine Zustimmung, stellt aber gleichzeitig die Frage, wann die Grenze erreicht sei. Zudem gibt er zu bedenken, dass Stellplätze im Bebauungsplan nicht herzustellen seien, dafür bedarf es einer Regelung.
Herr Schaller stimmt dem zu und verweist auf die Parkplatzsatzung.

GRätin Schönherr erachtet das Vorhaben als nachhaltigen Bau. Hinsichtlich der Belange von Nachbarn verweist sie auf die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans. In diesem Zuge könnten Einwände vorgebracht werden, die Gemeinde sei nicht dafür zuständig.
3. BM Dr. Zimmer hingegen hält es für eine Aufgabe der Gemeinde, das Wohl von Anwohnern im Blick zu behalten, gerade dort, wo Betriebe und Wohnnutzung zusammenfallen.

BM Holzner fasst zusammen, dass sich dieses Vorhaben in seiner Dimension gravierend auf den Bebauungsplan auswirkt, das Anliegen der Milchwerke bekannt und auch nachvollziehbar sei. Er schlägt vor, die Bebauungsplanänderung in Aussicht zu stellen unter Berücksichtigung gewünschter Punkte wie etwa Immissionsschutz oder Grünordnung.

3. BM Dr. Zimmer kann der vorgelegten Planung nicht zustimmen, da die Satzung in weiten Teilen falsch sei. Dementsprechend möchte er auch den beteiligten Architekten nicht beauftragen. Er bittet um einen Vorschlag, wie das Verfahren dennoch in Gang gesetzt werden könnte.
Herr Schaller empfiehlt, die Satzung überarbeiten zu lassen und den Sachverhalt schließlich in der Dezember-Sitzung wieder auf die Tagesordnung zu bringen.
BM Holzner bietet an, nur den 1. Satz des 1. Beschlussvorschlags zu fixieren, was 3. BM Dr. Zimmer für gut heißt.
GR Pfannerstill bittet darum, die Punkte, die es noch zu klären gilt, genau zu benennen.
Herr Schaller führt in diesem Zusammenhang die Stichworte Immissionen, Verschattung, Grünordnung und Parkplätze an. Gleichzeitig schlägt er vor, über Beschlussvorschlag 1 abzustimmen und den zweiten Beschluss auf die Dezember-Sitzung zu vertagen, bis entsprechende Details geklärt sind.
BM Holzner fragt, ob damit Einverständnis besteht. Mehrheitlich stimmt man dem zu.  
     

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag der Milchwerke Berchtegadener Land Chiemgau eG zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Hockerfeld“ zu. Der Bauausschuss beauftrag die Brüderl Architektur GmbH, Traunreut, mit der Planung für die Änderung des Bebauungsplans. Die Kosten des Änderungsverfahrens trägt die Antragstellerin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 17.12.2019 13:37 Uhr