Entscheidung über Vorgehensweise zur Genehmigung der nichtöffentlichen Niederschriften


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Gemeinderates, 11.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Piding (Gemeinde Piding) 59. Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö 6

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die in § 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung geregelte Vorgehensweise beizubehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 20

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, künftig die im Sachvortrag erläuterte Variante „Einsichtnahme/Umlauf“ anzuwenden. § 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung wird daher wie folgt geändert:
1Die Niederschrift über die vorangegangene nichtöffentliche Sitzung liegt während der Dauer der Sitzung zur Einsicht für die Gemeinderatsmitglieder auf/wird bei den Gemeinderatsmitgliedern in Umlauf gesetzt. 2Wenn bis zum Schluss der Sitzung keine Einwendungen erhoben werden, so gilt die Niederschrift als vom Gemeinderat gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Datenstand vom 11.04.2019 08:34 Uhr