Bauantrag zum Einbau von zwei Schleppgauben am Anwesen Stoißbergstraße 28 a (Fl. Nr. 658/17)


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2020 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Laut Herrn Schaller sollen am bestehenden Doppelhaus Stoißbergstraße 28/28a an der Haushälfte Stoißbergstr. 28a zwei Schleppgauben eingebaut werden. Damit sollen zwei zusätzliche Räume für die in diesem Haus lebende Familie geschaffen werden. Das Besondere an dem Bauantrag ist die Tatsache, dass die Schleppgauben bis an die jeweilige Außenwand bzw. Flugpfette reichen und damit die gesamte Geschoßfläche ausgenutzt werden kann.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der Bebauung in die nähere Umgebung einfügt. Wie bereits angeführt, ist die Bauweise etwas ungewöhnlich. Allerdings nehmen in der gesamten Umgebung die Dachaufbauten als Quergiebel und Schleppgauben zu. Ziel ist immer zusätzlichen Wohnraum zu schaffen ohne in die Breite zu gehen. Im Sinn der Innenraumverdichtung ist dieser Weg gangbar, optische Eindrücke dürfen nicht unbedingt entscheidungsbegründend sein. Baurechtlich ist der Antrag nicht zu beanstanden. Es könnte sich der Eindruck einstellen, dass eine dritte Geschoßfläche entsteht. Da das Doppelhaus aber als eine Einheit anzusehen ist (das Grundstück ist nicht geteilt) wird die 2/3-Fläche nicht erreicht. Dies wäre allerdings auch kein Grund für eine Verweigerung der Zustimmung, da alleine die Wandhöhe entscheidend ist. In der näheren Umgebung sind auch höhere Wandhöhen zu finden, so dass vergleichbare Bauten vorhanden sind und somit das Einfügegebot gewahrt wird.
Die umfassende Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Diskussionsverlauf

Nach 3. BM Dr. Zimmer handelt es sich eigentlich um eine Aufstockung des Gebäudes, nachdem die Gaube über die gesamt Hausbreite verläuft.

GR Koch führt die im Dezember 2019 im Bauausschuss behandelte Bauanfrage ins Gedächtnis, die er als ansprechender bewertet wie den jetzigen Bauantrag.
Herr Schaller veranschaulicht, im Gegensatz zur Voranfrage entstehen mit dem nun vorgelegten Bauantrag zwei vollwertige Zimmer.
GRin Schöndorfer hält dies für eine gute Idee. Piding ist eine flächenmäßig kleine Gemeinde, junge Familien müssen unterstützt werden. Sie kann dem Antrag zustimmen.
GR Geigl schließt sich der Meinung an.

Die Schaffung von Wohnraum erscheint  ihm plausibel, lässt GR Pfannerstill erkennen. Beim Ausbau der zweiten Doppelhaushälfte entstünden zwei Vollgeschosse, macht er aufmerksam.
Das ist grundsätzlich richtig, gibt Herr Schaller zu. Entscheidend ist in solchen Fällen aber die Wandhöhe, die hier baurechtlich nicht zu beanstanden ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Einbau von zwei Schleppgauben am bestehenden Anwesen Stoißbergstr. 28 a (Fl. Nr. 658/17) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2020 14:05 Uhr