Bauleitplanung der Gemeinde Anger; Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung (Neuaufstellung) des Bebauungsplanes "Klosterweg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.06.2020 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Gemeinde Anger hat am 16.01.2020 die 1. Änderung (Neuaufstellung) des Bebauungsplanes „Klosterweg“ beschlossen, informiert Herr Schaller. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll es erleichtert werden, den bestehenden Wohnraum flexibler bzw. kostengünstiger zu erweitern und der jeweiligen familiären Situation anzupassen. So soll es möglich sein, auch über der Garage Wohnraum zu schaffen. Die maximalen Grundflächen und Wandhöhen werden nicht verändert.
Die Bauleitplanung wurde geprüft, es konnten keine Anhaltspunkte festgestellt werden, welche die Belange der Gemeinde Piding beeinträchtigen könnten.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt vom Inhalt der 1. Änderung (Neuaufstellung) des Bebauungsplanes „Klosterweg“ der Gemeinde Anger Kenntnis. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 13:19 Uhr