Bauvoranfrage zum Anbau einer zweiten Wohnung an das bestehende Wohnhaus Lechsenwiese 3 (Fl. Nr. 269/4)
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Lechsenwiese 3 soll an das bestehende Wohnhaus ein Anbau mit einer weiteren Wohnung für eine einheimische Familie errichtet werden, führt Herr Schaller aus. Zu diesem Zweck liegt eine Bauvoranfrage für einen in den Bestand integrierten Anbau mit einer Größe von 9,49 m x 8,85 m vor.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Berchtesgadener Straße“. Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden in zwei Fällen nicht eingehalten:
- Überschreitung der Baugrenzen im Westen um 3,00 m und im Süden um 1,00 m
Überschreiten der GRZ von 0,20 auf 0,25 (zzgl. 50 % nach § 19 BauNVO = 0,375, beantragt 0,368)
Der Bauherr stellt nun die konkrete Frage, ob der vorgelegten Planung mit den Befreiungstatbeständen zugestimmt werden kann.
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann gemäß § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende Planungskonzept ist nicht mehr passend. Im Jahr 2007 wurde der Kindergarten umfänglich erweitert. Dieser Bau wurde außerhalb der Baugrenze im Einklang mit einer markanten Erhöhung der GRZ errichtet; ein Bebauungsplanänderungsverfahren musste nicht durchgeführt werden. Das Vorhaben wurde im Wege einer Befreiung durchgeführt. Weshalb im Bebauungsplan zwei Grundstücke aus der GRZ 0,25 herausgenommen wurden ist nicht nachvollziehbar. Deshalb erscheint hier eine Angleichung durchaus für vertretbar. Städtebaulich ist die Befreiung nicht erheblich. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf außerhalb des Grundstücks liegende Teilbereiche des Bebauungsplanes. Die Möglichkeiten des Bebauungsplanes sind zum allergrößten Teil ausgeschöpft, Bezugsfälle sind nicht zu erwarten. Hinsichtlich der Grundzüge der Planung ist festzustellen, dass unter diesen Umständen in der Gesamtschau die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Die nach den Festsetzungen notwendigen drei Stellplätze sind nachgewiesen, zwei davon in einer Garage und einer im Freien.
Die vorliegende Bauvoranfrage wurde bereits mit dem Landratsamt mit dem Ergebnis besprochen, das die Zulässigkeit des Vorhabens über die Befreiungen erreicht werden kann.
Somit wird empfohlen, der Bauvoranfrage zuzustimmen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zum Anbau einer zweiten Wohnung an das bestehende Wohnhaus Lechsenwiese 3 (Fl. Nr. 269/4) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 „Berchtesgadener Straße“ wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.07.2020 13:19 Uhr