Errichtung einer Gartenhütte in der Heurungstraße 20a, Fl. Nr. 97/4; Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße"
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Heurungstraße 20a (Fl. Nr. 97/4) soll eine Gartenhütte errichtet werden, so Herr Schuster.
Die im Nordosten des Grundstücks geplante Holzhütte soll mit einer Grundfläche von 4,30 x 2,60 m entstehen.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße“, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB. Da der Geräteschuppen außerhalb dieser festgelegten Baugrenzen liegt, beantragt der Bauherr eine Befreiung von diesen Festsetzungen nach § 31 Abs. 2 BauGB und 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO.
Die Gartenhütte ist verhältnismäßig, die Grundzüge der Planung dieses allgemeinen Wohngebiets werden nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße“ kann somit erfolgen.
Die Gartenhütte ist verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs.1 BayBO und löst keine Abstandsflächen aus.
Die Prüfung der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hat ergeben, dass sie genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
GR Lerach möchte wissen, ob zu dem am Grundstück vorbeifließenden Jacklmühlbach ein 5-Meter-Abstand eingehalten werden muss. Er regt an, dies zu prüfen und den Bauwerber gegebenenfalls auf einzuhaltende Abstandsflächen hinzuweisen.
Die Grundstückseinfriedung endet jedenfalls am Bachufer, stellt Herr Schaller fest.
GR Dr. Zimmer unterstützt den Vorschlag von BM Holzner, den Sachverhalt im Beschlussvorschlag zu hinterlegen.
Nachdem auf Frage von BM Holzner im Gremium allgemeines Einverständnis besteht, wird der Beschlussvorschlag entsprechend geändert.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße“ zur Errichtung einer Gartenhütte in der Heurungstraße 20a (Fl.Nr. 97/4) zu. Voraussetzung der Zustimmung ist, dass ein eventuell zum Jacklmühlbach vorgegebener 5-Meter-Abstand eingehalten wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2021 11:18 Uhr