GR Leirer weist darauf hin, wiederum zeigt sich Handlungsbedarf bei Bebauungsplänen. Erneut besteht die Möglichkeit, für eine Familie Wohnraum zu schaffen. Das Verfahren sollte deshalb weitergehen.
GR Dr. Zimmer prognostiziert ein Scheitern des Befreiungsantrags, weil Grundzüge der Planung betroffen sind. Der vorliegenden Bauvoranfrage kann deshalb nicht zugestimmt werden. Eine Alternative wäre, dem Bauwerber anzubieten, den veralteten Bebauungsplan zu ändern und so eine Wohnraumerweiterung zu ermöglichen.
GRin Schöndorfer unterstützt diese Anregung, die der jungen Familie ein Verbleiben in Piding ermöglicht, ohne dass weiterer Grund versiegelt wird.
Gleichzeitig rückt GRin Schöndorfer TOP 9 ins Blickfeld. Hier geht es ebenfalls um ein Bebauungsplanänderungsverfahren. Sie wundert sich über den Beschlussvorschlag, der dort eine Teilung der Verfahrenskosten vorsieht.
Hier liegt eine andere Situation vor, stellt BM Holzner klar.
Wie Herr Schaller verdeutlicht, muss zuerst über die Bauvoranfrage abgestimmt werden. Eine Bebauungsplanänderung ist der nächste Schritt. Ein Tragen aller Kosten durch den Antragsteller hält er nicht für fair; profitieren würden alle Grundstückseigentümer, auch von den betroffenen noch unbebauten Grundstücken.
GR Lerach zeigt grundsätzlich Verständnis. Das Maß der Fußpfette aus den 60-iger-Jahren ist nicht mehr zeitgemäß, gibt er zu bedenken. Eine komplette Übernahme der Kosten durch die Gemeinde stellt er dennoch in Frage.
GR Leirer geht mit Herrn Schaller konform. Die Kosten insgesamt auf den Antragsteller umzuwälzen, erachtet er als schwierig.
Durch die Änderung des Bebauungsplans erhöht sich die Wertschöpfung der Grundstücke, führt BM Holzner vor Augen. Hier die Verfahrenskosten zu übernehmen, verbietet die Gesetzgebung.
Unter dem Aspekt „Wohnraumbeschaffung“ könnte dies geprüft werden, schiebt Herr Schaller nach.
Prinzipiell liegt die kommunale Planungshoheit bei der Gemeinde, resümiert GR Dr. Zimmer. Deshalb spricht er sich dafür aus, den nicht mehr zeitgemäßen Bebauungsplan zu ändern und dafür die Kosten zu übernehmen. Der heutige Beschluss soll keinen Endpunkt setzen, sondern den Einstieg in ein Bebauungsplanänderungsverfahren signalisieren.
Einen positiven Hinweis im Beschluss bejaht Herr Schaller, einhergehend mit der Prüfung der Kostenfrage. Die Hälfte der 49 bestehenden Bebauungspläne der Gemeinde Piding ist veraltet. Der Sachbearbeiter macht die Signalwirkung bewusst, die von einer Übernahme der Kosten für die Bebauungsplanänderung „Predigtstuhlstraße“ ausgehen würde.
Der Beschluss soll enthalten, grundsätzliche werde Innenraumverdichtung gewünscht, regt 2. BM Kleinert an.
Das Gremium zeigt sich mit dem von BM Holzner erweiterten Beschlussvorschlag einverstanden.