Errichtung einer Fahrzeughalle mit Werkstatt und Lagerraum neben dem Anwesen Högler Straße 58 (Fl. Nr. 1551/5)
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Fl. Nr. 1551/5, neben dem Anwesen der Högler Str. 58, soll eine Fahrzeughalle mit Werkstatt und Lagerraum errichtet werden, so Herr Schuster.
Auf dem zugehörigen Hof in der Högler Str. 58 besteht ein forstwirtschaftlicher Betrieb, für den die Halle zum Unterbringen der notwendigen Maschinen und Fahrzeuge benötigt wird. Es handelt sich dabei nicht um einen forstwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb.
Die Fahrzeughalle soll auf einer Grundfläche von 14,98 m x 9,98 m mit Werkstatt und Lagerraum errichtet werden. Das gesamte Gebäude erhält eine Firsthöhe von 6,93 m. An derselben Stelle hat früher bereits eine kleinere Hütte gestanden, welche schon vor Jahren zurückgebaut wurde.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan ist es als landwirtschaftliche Fläche mit besonderer Bedeutung für Ökologie, Landschaftsbild und Klima festgesetzt. Nach Aussage des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist eine vorhabenbezogene Privilegierung aufgrund zu geringer Betriebsgröße nicht möglich. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 35 Abs. 2 BauGB als sogenanntes sonstiges Vorhaben und kann demnach zugelassen werden, wenn dessen Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass diese Kriterien erfüllt sind, insbesondere die öffentlichen Belange des Flächennutzungsplans und des Naturschutzes sind aufgrund des forstwirtschaftlichen Charakters der aktuellen wie geplanten Nutzung der hofnahen Fläche nicht beeinträchtigt. Zudem müsste, um die Belange des Naturschutzes zu beeinträchtigen, gem. § 14 BNatSchG die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden, was nach Ansicht der Gemeindeverwaltung mit dem Hallenbau nicht zu befürchten ist.
Nach eingehender Prüfung ist der Bauantrag genehmigungsfähig, ihm kann zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung einer Fahrzeughalle mit Werkstatt und Lagerraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 1551/5 neben dem Anwesen der Högler Str. 58 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2021 11:21 Uhr