Tektur zu Anbau an bestehendes Einfamilienhaus mit Aussentreppe und Aufzug in der Watzmannstr. 25, Fl. Nr. 778/5


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.07.2021 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Watzmannstr. 25 (Fl. Nr. 778/5) soll an der Ostseite des bestehenden Gebäudes ein Anbau mit Außentreppe und Aufzug errichtet werden, lässt Herr Schuster wissen. Bereits in der Bauausschusssitzung vom 20.04.2021 wurde dies unter TOP 6 behandelt und das Einvernehmen erteilt. Der Bauherr hat eine Nachforderung des Landratsamtes genutzt, nun eine Außenwand zu verschieben, um so eine einheitliche Fassadenflucht zu haben, sowie eine Dachgaube im Obergeschoss einzubauen und die geplante Küche so nutzbarer zu machen. Somit handelt es sich bei diesem Bauantrag um eine Tektur.

Zu dem Anbau mit einer Grundfläche von 5,12 m x 6,84 m und gesamt 56,54 m² Wohnraum, welcher im April behandelt wurde, kommen damit je ca. vier m² Wohnfläche im Erd- und Obergeschoß aufgrund der Wandverschiebung und ca. zwei m² im Obergeschoss aufgrund der Dachgaube innerhalb des Bestandsgebäudes hinzu.
Unverändert bleiben die Daten des neuen Aufzugsschachtes von 2,25 m x 1,85 m und des Firstes: Der Anbau mit zwei Vollgeschossen verlängert das Haus in Firstrichtung, der neue First liegt mit 6,74 m um 0,82 m tiefer als der des Bestandsgebäudes.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die Verschiebung der Außenwand fügt sich problemlos in die nähere Umgebung ein und wäre auch zu vernachlässigen. Eine Dachgaube ist in näherer Umgebung erst in einer Parallelstraße ca. 100 m Luftlinie entfernt in einem Neubau zu finden. In direkter Nachbarschaft befindet sich allerdings ein Haus mit Quergiebel. Zwar sind Dachgauben zu Wohnzwecken im unbeplanten Innenbereich seit der Änderung der Bayerischen Bauordnung Anfang des Jahres genehmigungsfrei gem. Art. 58 Abs. 2 BayBO, werden hier aber im Rahmen des Gesamtvorhabens geprüft. Da die Dachgaube nicht wesentlich stört, sieht die Verwaltung hier auch im Rahmen von Innenverdichtung und Wohnraumschaffung keinen Anlass, das Einvernehmen für diesen Dachaufbau zu verwehren und schlägt daher vor, das Einvernehmen für die vorliegende Tektur zu erteilen.

Die notwendigen Stellplätze sind nachgewiesen, die Erschließung ist gesichert und die Abstandsflächen werden eingehalten.

Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Diskussionsverlauf

GR Rotter erkundigt sich, ob die Zufahrt auf Gemeindegrund oder auf einer Privatstraße erfolgt.
Die Zufahrt zum bereits vorhandenen Carport läuft nach wie vor über öffentlichen Grund, erklärt der Bürgermeister. Die Straße im Norden ist eine Privatstraße.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Tektur zum Bauantrag für die Errichtung eines Anbaus mit Außentreppe und Aufzug an das bestehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück Watzmannstr. 25 (Fl. Nr. 778/5) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen, insbesondere zur neuen Dachgaube und der Verschiebung der Außenwand.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.08.2021 13:08 Uhr