Isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 5 "Oberes Zollnerfeld" zur Farbänderung der Außenfassade im Zollnerfeld 23, Fl. Nr. 813/16
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.08.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Eigentümer des Grundstücks Zollnerfeld 23 (Fl. Nr. 813/16) möchte die Außenfassade seiner Doppelhaushälfte in hellgrauer Farbe streichen, informiert Herr Schuster.
Der Bebauungsplan Nr. 5 „Oberes Zollnerfeld“ sieht vor, dass der Putz des Außenmauerwerks weiß zu kalken ist. Somit ist eine isolierte Befreiung des ansonsten gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 Buchst. e BayBO verfahrensfreien Vorhabens aufgrund §§ 30 Abs. 1, 31 Abs. 2 BauGB sowie Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO notwendig.
Die jetzige gelbe Außenfarbe besteht bereits seit Kauf durch den aktuellen Eigentümer, ebenso sind gut 1/3 der Nachbarhäuser im Geltungsbereich des Bebauungsplans mit gelben Farbtönen gestrichen.
Eine solche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung dieses allgemeinen Wohngebiets nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Diese Bedingungen sind erfüllt. Insbesondere entspricht die geplante Farbe wieder mehr der Vorgabe des Bebauungsplans, von einem Grundzug kann aufgrund der im Zeitablauf entstandenen, real vorhandenen, abweichenden Fassadenfarben keine Rede mehr sein.
Eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 5 „Oberes Zollnerfeld“ kann somit erfolgen.
Diskussionsverlauf
GR Lerach will wissen, ob der Bebauungsplan Nr. 5 „Oberes Zollnerfeld“ in nächster Bauausschusssitzung entsprechend geändert werden kann. Er nennt zum Vergleich die BA-Sitzung vom 23.02. d. J. mit dem Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 1 „Jahnstraße“ (Streichen des Passus „Dachgauben sind unzulässig“).
GR Dr. Zimmer pflichtet dem bei und spricht sich dafür aus, das Vorschreiben einer Farbe aus den Vorgaben des Bebauungsplans herauszunehmen. Er sieht Handlungsbedarf in der Verwaltung.
Grundsätzlich gibt der Bauamtsleiter GR Dr. Zimmer Recht. Es braucht dafür jedoch einen entsprechenden Antrag. Im vorliegenden Fall wurde ein Antrag auf isolierte Befreiung gestellt, der dem Gremium nicht vorenthalten werden kann. Herrn Schuster ist bewusst, auch bei dem vorliegenden Bebauungsplan besteht die Notwendigkeit, tätig zu werden. Dennoch ist eine Änderung derzeit aufgrund des Arbeitspensums der Verwaltung nicht realisierbar.
BM Holzner nimmt die Anmerkungen zur Kenntnis. Es liegt ein Antrag auf isolierte Befreiung vor. Um eine schnelle Entscheidung für den Antragsteller herbeizuführen, bittet der Bürgermeister um das Handzeichen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 5 „Oberes Zollnerfeld“ zur Änderung der Außenfassadenfarbe zu hellgrau im Zollnerfeld 23 (Fl. Nr. 813/16) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.09.2021 14:54 Uhr